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Arbeitsinspektorat und AUVAsicher

Arbeitsinspektorat und AUVAsicher

Wir informieren zu den Anforderungen und Serviceleistungen von Arbeitsinspektorat und AUVAsicher. Welche Unterlagen müssen bereitgehalten werden? Worum geht es bei Ersthelfern und Sicherheitsvertrauenspersonen?
(Stand Juni 2024)

Lesezeit: 

Hier erfahren Sie, welche Anforderungen die Arbeitsinspektion hat und welche Serviceleistungen die Hoteliers in Anspruch nehmen können. Denn wie immer geht es um ein gelingendes Miteinander im Sinne des Arbeitnehmer:innen-Schutzes.

Sie finden Kontaktmöglichkeiten, Downloads von Merkblättern und Informationen zu Sicherheitsvertrauensperson, Ersthelfer und vieles mehr.

Wer ist wofür zuständig?

Standorte & Zuständigkeiten der Arbeitsinspektorate
Allgemeiner Kontakt: kontakt@arbeitsinspektion.gv.at

Die AUVAsicher betreut Hotels mit unter 50 Arbeitnehmer:innen:
Standorte & Zuständigkeiten der Präventionszentren
Allgemeiner Kontakt: kontakt@auva.at

  • Unterlagen über Arbeitsräume, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe (z.B. Betriebsanlagengenehmigung, Sicherheitsdatenblätter, Prüfnachweise)
  • Unterlagen zur Arbeitsplatzevaluierung (Sicherheits-und Gesundheitsschutzdokumente)
  • Kollektivverträge, Dienstverträge (-zettel), Werkverträge, Lehrverträge Lohn-, Gehalts-, Urlaubslisten
  • Aufzeichnungen, die aufgrund von Gesetzen zu führen sind, wie z.B. Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Arbeitszeitgesetz
  • Aufzeichnungen über die Beschäftigung während der Ruhezeiten nach dem Arbeitsruhegesetz und über die gewährte Ersatzruhe
  • Verzeichnis der Jugendlichen nach dem Kinder-und Jugendbeschäftigungsgesetz

Tipp: Diese Unterlagen müssen im Betrieb vor Ort zur Verfügung stehen! Stellen Sie sicher, dass auch die Mitarbeiter:innen wissen, wo die Unterlagen zu finden sind. Wird eine Betriebskontrolle angekündigt, nehmen Sie sich am besten bereits im Vorhinein die Zeit zur Vorbereitung der Unterlagen.


Evaluierung psychischer Belastungen

Betriebe sind verpflichtet, psychische Arbeitsbedingungen bei der Arbeitsplatzevaluierung miteinzubeziehen. Warum das Sinn macht: Psychische Fehlbeanspruchung ist eine häufige Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen. Dadurch entstehen sowohl menschliches Leid als auch enorme Kosten für Betriebe und Volkswirtschaft. Nutzen Sie die Evaluierung um die Gefahrenpunkte in Ihrem Betrieb zu bewerten und für Ihre Mitarbeitenden konkrete Schutz-Maßnahmen umzusetzen. 

Evaluierung psychischer Belastungen 

 


Sicherheitsvertrauensperson

Ab 11 Arbeitnehmer:innen muss mindestens 1 Sicherheitsvertrauensperson im Unternehmen bestellt sein. Die abgekürzt "SVP" muss dem Arbeitsinspektorat gemeldet werden. Sie ist im Unternehmen die Schnittstelle zwischen den Arbeitnehmer:innen und der Geschäftsführung in allen Belangen des Arbeitnehmerschutzes.

Sicherheitsvertrauensperson


Ersthelfer:innen

In Arbeitsstätten muss eine ausreichende Zahl an ausgebildeten Ersthelfer:innen mit einer 8-stündigen Erste Hilfe-Ausbildung zur Verfügung stehen. Denn prinzipiell gilt, dass geeignete Vorkehrungen zu treffen sind, dass Arbeitnehmer:innen bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann. 

Ersthelfer:innen


Arbeitsunfälle

Unfälle und Berufskrankheiten sind meldepflichtig. Jeder (vermeintliche) Arbeitsunfall, durch den Versicherte getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden, muss längstens binnen fünf Tagen durch den:die Arbeitgeber:in der AUVA gemeldet werden. Die Meldung der Berufskrankheit hat durch den:die Arzt:Ärztin bzw. durch den:die Arbeitgeber:in zu erfolgen. 

Wichtig: Nach einem Arbeitsunfall bzw. auch nach einem Beinahe-Unfall ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Unterweisung an die Mitarbeitenden durchzuführen um über den Unfallhergang und die Prävention aufzuklären. 

Unterweisungen

Meldung von Arbeitsunfällen


Das Arbeitsinspektorat stellt hilfreiche Merkblätter zur Verfügung:

 

 

Gewaltschutz im Service

Download

 

 

Informationssheet Gewalt

Download

 

 

Gesund arbeiten

Download

Unterlagen der Arbeitsinspektion samt weiterführender Links für Ihre Verwendung


Wie kann die AUVAsicher helfen? 

Die AUVA ist für Arbeitsstätten für bis zu 50 Mitarbeiter:innen beratend in Bezug auf Arbeitnehmer:innenschutz tätig. Sie unterstützt Betriebe, alle Auflagen für das Arbeitsinspektorat zu erfüllen. Und ist auch erste Ansprechperson für Arbeitsunfälle und Entgeltfortzahlung. Nähere Informationen finden Sie in der Präsentation und in der Informationsbroschüre:

Ihre Ansprechpartnerin

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mitgliederservice Arbeitsmarktinitiativen E-Mail senden +43 1 5330952-32
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