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Sachbezugsgrenze: ÖHV-Forderung umgesetzt
Pressemeldung

Sachbezugsgrenze: ÖHV-Forderung umgesetzt

Einige Neuregelungen sorgen für höhere Nettobezüge ab 2025.

04. Juli 2024

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Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Entlastungen ab 2025 beschlossen, allen voran die Umsetzung der ÖHV-Forderung nach Erhöhung und Anpassung der Sachbezugsgrenzen für Unterkünfte, die Unternehmen ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen: „Da wurden einige wichtige und richtige Maßnahmen gesetzt. Jede einzelne ist eine Hilfe“, begrüßt ÖHV-Präsident Walter Veit die Neuerungen.

 

ÖHV-Credo wird Realität: Mehr netto vom Brutto!

Die Grenze für Wohnungsflächen, ab der ein Sachbezug besteuert wird, steigt mit Jahreswechsel von 30 auf 35m², und gemeinsam genutzte Flächen werden Bewohner:innen künftig nicht mehr zur Gänze, sondern aliquot angerechnet. Diese und weitere Verbesserungen wie die Erhöhung von Absetzbeträgen, Tages- und Nächtigungsgeldern, von Kilometergeldern und Kostenersätzen für öffentliche Verkehrsmittel sowie die Valorisierung von Freigrenzen seien ein wichtiger Beitrag dazu, dass Arbeiten wieder attraktiver wird: „Das kann man nur begrüßen!“, bedankt sich Veit ganz besonders bei Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler für ihren erfolgsgekrönten Einsatz für die Branche.

 

Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
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