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ÖHV: Benachteiligung für Lockdown-Branchen bei Energiekostenzuschuss 2 beseitigen
Pressemeldung

ÖHV: Benachteiligung für Lockdown-Branchen bei Energiekostenzuschuss 2 beseitigen

Ausgerechnet der Verbrauch im Dauerlockdown-Jahr 2021 gilt als Obergrenze beim Energiekostenzuschuss 2. Die ÖHV will eine Ausnahme-Regel.

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„Unsere Hotels haben von Jänner bis Mai 2021 kaum Energie verbraucht. Diese niedrigen Mengen als Obergrenze für den Energiekostenzuschuss würden dazu führen, dass ein Lockdown dieselbe Branche zwei Mal benachteiligt“, fordert ÖHV-Präsident Walter Veit eine rasche Änderung.

 

EU-Krisenrahmen ermöglicht begründete Abweichungen

Hintergrund ist die Mitteilung der EU-Kommission zum "Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine", dass sie Förderungen für Kosten für bis zu 70% des Energieverbrauchs im Jahr 2021 ohne Weiteres genehmigt. „Was nicht heißt, dass keine Abweichungen möglich sind. Sie müssen gut begründet sein. Das wären sie in dem Fall“, so Veit.

 

2019 als Ausweich-Referenzjahr für Unternehmen, die 2021 in Lockdowns geschickt wurden

Veit schlägt vor, dass Unternehmen, die 2021 mit Betretungsverboten belegt waren, das Vorkrisenjahr 2019 als Referenzjahr für den Energieverbrauch heranziehen können. Die Regierung solle sich mit der EU-Kommission darüber verständigen, dass das genehmigt wird: „Und so Arbeitsplätze in den Tourismusregionen sichern!“

 

Veit fordert KMU-Check für Gesetze: Praktiker einbinden heißt Fehler vermeiden!

Aufgezeigt haben das Versäumnis Praktiker. „Förderungen sind hochkomplexe Materien an der Schnittstelle zwischen Bürokratie, Finanz und Praxis. Bürokraten und Finanzspezialisten sind immer dabei, wenn solche Regelungen entworfen werden. Wir müssen auch Praktiker in diese Prozesse zwingend einbinden“, fordert Veit einen KMU-Check für solche Gesetze.

Ihr Ansprechpartner

Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
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