Dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit nicht nur im Verantwortungsbereich eines jeden Einzelnen liegt sondern auch gesetzliche Rahmenbedingungen braucht, anerkennt die EU mit ihrer neuen Einweg-Plastik-Richtline. Die Richtlinie, die der Reduzierung von Kunsttoffen dient, besteht aus mehreren Anforderungen und Maßnahmen, die in den nächsten Jahren der Reihe nach ergriffen werden sollen. Die EU-Staaten selbst haben bis 2021 Zeit, die Richtlinie aus Brüssel in den Parlamenten umzusetzen.
Die wesentlichen Punkte der Richtline im Überblick
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Ab 2021 tritt das Vermarktungsverbot in Kraft: Plastikteller, -besteck und -strohhalme, Getränkebecher aus Styropor, Halter für Luftballone und Wattestäbchen mit Kunssttoffteilen dürfen dann nicht mehr gehandelt werden. Ein Grund: Ca. 70 % des Plastiks, das im Meer schwimmt, besteht aus diesen Artikel, so die EU. Besser jetzt schon auf Alternativen (etwa aus Papier oder Bambus) umsteigen!
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Bis 2023 müssen Getränkeflaschen aus Einweg-Plastik zu mindestens 30 % aus Rezyklaten betsehen - also aus recyceltem Kunststoff.
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Spätestens ab 2025 müssen die Verschlüsse von Einweg-Flaschen fester Bestandteil der Getränkeflaschen sein. Der Grund: Diese sollen nicht einzeln die Umwelt verschmutzen.
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Kennzeichnungspflicht: Der Einwegcharakter und die umweltschädliche Wirkung sollen auf bestimmten WegwerfProdukten, etwa Zigarettenfilter und Luftballons oder Hygieneartikel mit Kunststoffanteilen, gekennzeichnet werden.
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Reinigungsbeteiligung von Herstellern: Produzenten von Kunststoffsackerln, Getränkebechern, Zigarettenfiltern und Fanggeräten in der Fischerei müssen sich an den Kosten der Reinigung beteiligen, wenn die Umwelt von ihren Produkten gesäubert werden soll.
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Maßnahmen zur Reduktion von Müll sollen für Artikel wie Fast-Food-Verpackungen oder Trinkbecher getroffen werden.