Meldepflicht bei Schenkungen
Durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Jahr 2008 haben sich einige steuerliche Änderungen ergeben.
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Grundsätzlich sind Schenkungen Zuwendungen, die a) unentgeltlich und freigebig erfolgen, b) zu einer Bereicherung des Erwerbers führen und bei denen c) beim Zuwendenden Bereicherungswille vorliegt.
Von der Meldepflicht betroffen sind:
- Kapitalvermögen (Sparbücher, Bargeld, Wertpapiere, Aktien)
- Unternehmen, Unternehmensanteilen und Beteiligungen
- Sachvermögen (bewegliches körperliches Vermögen, Rechte und Lizenzen)
Schenkungen zwischen Angehörigen müssen nicht gemeldet werden bei Werten unter 50.000 Euro.
Gemeinsam mit dem ÖHV-Steuerexperten, der renommierten Steuerberaterkanzlei Prodinger & Partner, haben wir einen Überblick mit den wichtigsten Fragen zum Schenkungsmeldegesetz für Sie zusammengestellt - siehe unten im Downloadbereich
Stand: Februar 2020