Zum Inhalt
Mobilitätsabgabe in Salzburg
Rechtsinfo

Mobilitätsabgabe in Salzburg

Eins für alle. Mit Einführung der Mobilitätsabgabe gibt es ab 01. Mai 2025 ein einheitliches Öffi-Ticket für alle Übernachtungsgäste im Bundesland Salzburg.

Lesezeit: 

Mobilitätsbeitrag ab 01.05.2025

Laut Salzburger Nächtigungsabgabengesetz beträgt die Höhe des Mobilitätsbeitrags für jede Nächtigung, für die auch die allgemeine Nächtigungsabgabe zu entrichten ist, 

  • von 01. Mai 2025 bis 30. April 2027 erst 0,50 Euro und 

  • ab 01. Mai 2027 dann 1,10 Euro.

Im Gegenzug erhalten alle Übernachtungsgäste im Bundesland Salzburg ein einheitliches Guest Mobility Ticket, das für alle öffentlichen Verkehrsmittel im Salzburger Land während der Dauer des Aufenthalts der Gäste gilt. Dazu zählen der Stadtverkehr, der Regionalbusverkehr, die S-Bahnen, die Regionalzüge, die Fernverkehrszüge und die Shuttles. Kinder unter 6 Jahren fahren frei und benötigen kein Ticket. Kinder ab 6 Jahren erhalten ein eigenes Guest Mobility Ticket.

Die Ausgabe der Fahrkarten erfolgt in der Unterkunft und ist direkt mit dem Gästemeldewesen verbunden.

Lösung für Stadt Salzburg

  • Die Stadt Salzburg wird über die TSG (Tourismus Salzburg GmbH) auf freiwilliger Basis die elektronische Gästemeldung anbieten. Das heißt, dass Beherberger:innen in der Stadt dann auch über die Erfassung der Gäste in eigenen Hotelsystem das Guest Mobility Ticket anfordern können und eine doppelte Eingabe der Gästedaten nicht mehr notwendig ist. 

    Die TSG wird die Software für die Gästemeldung anschaffen und bereitstellen. Alle Beherbergungsbetriebe werden von der Stadt angeschrieben und auf die Möglichkeit der elektronischen Gästemeldung hingewiesen.

Das Ticket kann ohne zeitliche oder regionale Einschränkungen ab dem Anreisetag innerhalb des Bundesland Salzburgs genutzt werden.

Die Mobilitätsabgabe ist wie die Nächtigungsabgabe nicht umsatzsteuerpflichtig, es handelt sich dabei um eine verpflichtende Abgabe für Nächtigungsgäste im Salzburger Land, die ab Mai 2025 eingeführt wird und zur Finanzierung eines kostenlosen öffentlichen Verkehrstickets für Gäste dient.

Ziel der Abgabe ist es, nachhaltigen Tourismus zu fördern, Verkehrsverbindungen zu verbessern und den Individualverkehr zu reduzieren.

Infos, FAQs, Bilder, Logos

Die wichtigsten Informationen, Unterlagen als auch Bilder und Logos finden Sie jederzeit unter www.salzburg-verkehr.at/guestmobilityticket

Für Fragen steht ihnen der Salzburger Verkehrsverbund auch gerne unter guestmobilityticket@salzburg-verkehr.at zur Verfügung.

Online-Talk mit dem Salzburger Verkehrsverbund

Die Experten vom Salzburger Verkehrsverbund präsentieren die wichtigsten Infos zu diesem Thema:

Bitte akzeptieren Sie die Marketing-Cookies um dieses Video anzusehen.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hotelvereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hotelvereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.