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Neu 2025
Aktuell

Neu 2025

Was bringt das neue Jahr an Änderungen? Hier ein paar Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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Sachbezugsgrenze steigt auf 35 m² und Aliquotierung gemeinsam genutzter Flächen

Ab 01.01.2025 fällt kein Sachbezug mehr an, wenn Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten eine arbeitsplatznahe Dienstwohnung mit einer Größe von bis zu 35 m² zur Verfügung stellen (Grenzwert bis Ende 2024: 30 m²). Außerdem gilt dann: Wenn Wohnraum mehreren Arbeitnehmer:innen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt wird, sind diese Wohnflächen zur Beurteilung der Quadratmetergrenzen auf die zur Nutzung berechtigten Personen aufzuteilen.

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Einwegpfand

Am 01. Jänner 2025 wird in Österreich Pfand in der Höhe von 25 Cent auf Flaschen und Dosen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter eingeführt. Mit dem neuen Pfandsystem sollen jährlich rund 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen recycelt und bis 2027 eine Rücklaufquote von 90 % erreicht werden. 

Infos zum Pfand

Voraussichtlich Erhöhung des Saisonierskontingentes

BM Kocher hat eine Saisonierskontingentverordnung in Begutachtung geschickt (Frist bis 16.12.), die für nächstes Jahr 490 zusätzliche Stellen vorsieht (Salzburg +189, Tirol + 173, Vorarlberg + 89, Kärnten, Steiermark und OÖ je +13).

Hier finden Sie Infos zu Saisoniers

km-Geld steigt auf 50 Cent/km

Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt. Der Betrag für Mitfahrende wird von 5 Cent auf 15 Cent erhöht.

Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 551,10 Euro/Monat

Seit Anfang 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr. Bei einer geringfügigen Beschäftigung entspricht das Bruttogehalt gleich dem Nettogehalt. 

Infos der ÖGK zu Geringfügigkeit und Höchstbemessungsgrundlage

Kriterien für die Hotelklassifizierung 2025-30

Die Anzahl der Kriterien wurde von 247 auf 239 reduziert, in der 1- und 2-Sterne-Kategorie sind vollautomatische Check-in- und Check-out-Services erlaubt und in der 4-Sterne-Kategorie kann ein Selbstbedienungskiosk Minibar, Maxibar oder Roomservice ersetzen. Neue Anforderungen an Rezeptionszeiten, Zimmerservice oder Restaurant-Öffnungszeiten sollen der veränderten Arbeitswelt Rechnung tragen und um Verpackungsmüll zu reduzieren, sind Artikel wie Nähzeug und Schuhputzzeug nicht mehr zwingend im Zimmer vorhanden. Der Bettwäschewechsel 1x pro Woche wird beibehalten, ein zusätzlicher Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern erfolgt jedoch nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes. Infos über öffentliche Verkehrsmittel müssen künftig in allen Kategorien auf der Hotelwebsite angegeben werden und Betriebe können zusätzliche Punkte sammeln, wenn sie ihren CO2-Fußabdruck nach internationalen Standards messen.

Hotelklassifizierungskriterien 2025-30

Kollektivvertrag ab 01.05.2025

Die Lohn- und Gehaltstabellen werden am 01.05.2025 für alle Bundesländer vereinheitlicht und um die Jahresinflation, den sogenannten Verbraucherpreisindex (VPI) , zuzüglich 1 % angehoben, wobei ein Mindestlohn bzw. Mindestgehalt von 2.000 Euro brutto als vereinbart gilt.

Ab 01.05.2025 wird außerdem die Lohn- bzw. Beschäftigungsgruppe 4 für die Einstufung von Hilfskräften nach 10 Jahren Branchenerfahrung und Lehrlingen ohne erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung herangezogen. Lehrlinge mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung werden als Fachkräfte bereits mit Beginn der 3-monatigen Weiterverwendungszeit in Lohn- bzw. Beschäftigungsgruppe 3 eingestuft.

Ab dann erfolgt in allen Bundesländern auf Basis einer einheitlichen Lohn- und Gehaltstabelle eine Vorrückung nach jeweils 5 Dienstjahren, wobei die kollektivvertraglichen Mindestlöhne/-gehälter alle 5 Dienstjahre jeweils um 2,5 % ansteigen, so dass nach 20 Dienstjahren eine endgültige Erhöhung von 10 % erreicht ist. 

Zudem erfolgt eine volle Anrechnung von Lehrzeiten sofern das Lehrverhältnis ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis im selben Betrieb übergeht - und eine begrenzte Anrechnung von Vordienstzeiten, wenn diese für die ausgeübte Tätigkeit facheinschlägig sind.

Alles Details dazu finden Sie hier.

Barrierefreiheitsgesetz für Websites

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) werden Anbieter:innen von Produkten oder/und Dienstleistungen (ausgenommen Kleinstunternehmer:innen) verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten. Für die Hotellerie bedeutet das, dass ab 28. Juni 2025 Websites inkl. Web Booking Engines barrierefrei sein müssen.

Die WKO hat aufbereitet, was das BaFG für den Tourismus bedeutet.

Ausbildung zu Fachkraft für vegetarische Kulinarik ab Juli 2025

Die Ausbildungsordnung für Fachkräfte für vegetarische Kulinarik ist nun doch noch vor dem Jahreswechsel veröffentlicht worden. Formaler Start ist der 01. Juli 2025, realistischerweise starten erste Lehrlinge dann im Herbst des kommenden Jahres. Die Lehre dauert 3 Jahre, um Lehrlinge auszubilden, muss ein Betrieb nicht ausschließlich vegetarisch sein.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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