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AFIR 2024: Neue Regeln für Hotel-Ladestationen
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AFIR 2024: Neue Regeln für Hotel-Ladestationen

Seit dem 13. April 2024 gibt es eine neue Regelung zur Ladestationen-Zugänglichkeit: AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation). Was müssen heimische Hotels, die E-Ladestationen betreiben oder in Betrieb nehmen wollen, über diese EU-Verordnung wissen? Wir haben mit Mario Mathera, Country Head von Global Payments Österreich, darüber gesprochen.

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AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation)

ÖHV: Was sind die wesentlichen Änderungen, die AFIR für Betreiber von Ladestationen mit sich bringt? 

Mario Mathera: AFIR betrifft nicht nur Betriebe, sondern auch die Staaten selbst. Hier muss man unterscheiden. Während die Mitgliedsstaaten der EU dazu aufgefordert werden, ihre E-Ladeinfrastruktur auszubauen, müssen Unternehmen mit E-Ladeinfrastruktur die Zugänglichkeit und Transparenz verbessern. 

ÖHV: Mit welchen Maßnahmen wird das erreicht? 

Mario Mathera: Mit zahlreichen Maßnahmen. Unternehmen, die öffentlich zugängliche Ladestellen anbieten, müssen für eine transparente Preisgestaltung sorgen. Bei Ladepunkten bis 50 kW muss der Ad-hoc-Preis mit allen Preiskomponenten ersichtlich sein. Das betrifft die Bestandteile, aus denen sich der Preis berechnet: Preis pro kW, Preis pro Minute, Preis pro Ladevorgang oder auch ein Preis aus jeder anderen anwendbaren Preiskomponente wie eine kombinierte Session Fee aus den genannten Parametern. Der Preis kann etwa über ein Display an der Ladestelle oder das POS Terminal angezeigt werden. Der Preise sollte jedenfalls vor Beginn der Ladung ausreichend bekannt gemacht werden um eine transparente Entscheidungsgrundlage zu gewährleisten. Falls Zeit bzw. Pauschalgebühren verrechnet werden, müssten natürlich auch diese angeführt werden. 

ÖHV: Gibt es weitere Änderungen?

Mario Mathera: Ja, einige. Die Unternehmen müssen etwa bei Ladepunkten unter 50 kW entweder Zahlungskarten-Leser, also POS Terminals für Automaten, Geräte mit NFC Funktion, die zumindest Zahlungskarten lesen können, oder einen QR-Code als elektronisches Zahlungsmittel anbieten. Bei Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mehr als 50 kW genügt ein QR-Code als Zahlungsmittel nicht aus. Hier ist in jedem Fall ein Bezahlterminal erforderlich. Aber eine verbesserte Zugänglichkeit ist letztlich auch so zu verstehen, dass die Zugänglichkeit der Stationen auch für Menschen mit Behinderung erleichtert wird, etwa bei der Montage von E-Ladestationen an Behindertenparkplätzen.

Unternehmen, die öffentlich zugängliche Ladestellen anbieten, müssen für eine transparente Preisgestaltung sorgen. Falls Zeit bzw. Pauschalgebühren verrechnet werden, müssten natürlich auch diese angeführt werden.

Mario Mathera
Country Head Österreich
Global Payments

ÖHV: Betrifft AFIR auch Hotels, die derzeit E-Ladeinfrastruktur im Einsatz haben?

Mario Mathera: Ja, aber noch nicht sofort. Die Nachrüstungspflicht gilt ab dem 01.01.2027 auch für Infrastruktur, die vor dem 13. April 2024 errichtet wurde. Damit müssen sich also alle auseinandersetzen, die derzeit E-Ladeinfrastruktur im Einsatz haben. Darüber hinaus müssen die heimischen Betriebe sicherstellen, dass die bis zum 14.10.2024 betriebenen öffentlich zugänglichen Ladepunkte digital vernetzt sind. Und bis zum 14.04.2025 müssen Betreiber:innen und Produkt-Eigentümer:innen die freie Verfügbarkeit von statischen und dynamischen Daten im Zusammenhang mit der von ihnen betriebenen Infrastruktur und verbundenen Dienstleistungen gewährleisten. Das heißt konkret, dass die Betreiber:innen von E-Ladestationen, also auch Hotels, Daten wie Rahmenparameter, Pricing, Zugänglichkeit etc. verfügbar machen. Bei unserer Lösung wird das etwa gleich von den Kundenbetreuer:innen aufgenommen und somit gewährleistet, dass diese Daten zur Verfügung stehen und alles AFIR-konform abläuft.

ÖHV: Gibt es abgesehen von der Nutzerfreundlichkeit Gründe, wieso AFIR von der EU eingeführt wurde?

Mario Mathera: AFIR soll auch die Staaten in die Pflicht nehmen, ihre Ladeinfrastruktur zu verbessern. Man kann in Ländern wie Norwegen sehen, dass eine gut ausgebaute Infrastruktur für ein höheres Aufkommen von E-Autos sorgt. Das hilft den Staaten letztlich auch beim Erreichen ihrer Klimaziele. Aktuell geht es zwar auch darum, dass die Infrastruktur für E-Mobilität erweitert wird, aber gleichzeitig sollen nicht nur neue Ladesäulen installiert, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit beim Tanken deutlich verbessert werden. 8 von 10 Benutzer:innen wünschen sich eine Bezahlmöglichkeit mit der eigenen Bank-/Kreditkarte. Damit das Thema also im Massenmarkt ankommt, sollten die Wünsche der Kunden berücksichtigt werden, damit eine optimale Akzeptanz für diese Services erreicht wird. 

Kontakt

Global Payments s.r.o.
T.:+43 1 266 12 00
info@globalpayments.at
www.globalpayments.at 

Mag. Oliver Wolf

Mag. Oliver Wolf

Leitung Partner- und Eventmanagement E-Mail senden +43 1 5330952-12

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