So hielt der Europäische Gerichtshof fest, dass Buchungsplattformen sich positiv auf den Wettbewerb auswirken, doch konnte Booking nicht nachweisen, dass Bestpreisklauseln dazu notwendig oder auch nur verhältnismäßig sind. Als erwiesen sieht der EuGH jedoch an, dass weite Bestpreisklauseln den Wettbewerb zwischen den Plattformen verringern und kleine oder neue Plattformen behindern. Auch konnte Booking nicht nachweisen, dass enge Bestpreisklauseln nötig sind. Damit stehen beide vor dem Aus.
Gratzer: Entscheidender Schritt
Für den Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, Dr. Markus Gratzer, ist das ein entscheidender Schritt im jahrelangen Einsatz der ÖHV für Augenhöhe zwischen Hotels und Plattformen: „Wir schreiben ihnen ja auch nicht vor, wie hoch ihre Preise sein dürfen.“ Darüber hinaus sieht Gratzer nach EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Bekanntgabe, einen Tourismuskommissar zu bestellen in dem Entscheid einen weiteren wichtigen Erfolg auf europäischer Ebene: „Beides, die Besetzung und das Urteil, sind wegweisend und stimmen optimistisch für den europäischen und den österreichischen Tourismus.“