Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
ÖHV-Präsident Walter Veit - Was war, was kommt? - Bericht zur abgelaufenen Periode und kurzer Ausblick 2025+
Generalsekretär Dr. Markus Gratzer - Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023
Rechnungsprüfer: Mag. Lukas Prodinger, Mag. Alexander Komarek
Entlastung von Präsidium und Generalsekretär - Anpassung der ÖHV-Statuten - Änderungsvorschlag und Beschluss
Die vorgeschlagenen Änderungen finden Sie auf www.oehv.at/statuten - Neuwahlen
Unten stehend finden Sie den Wahlvorschlag für das künftige ÖHV-Präsidium.
Alternative Wahlvorschläge können spätestens bis zum 08. Jänner 2025 schriftlich im ÖHV-Generalsekretariat eintreffen, um berücksichtigt werden zu können - Antrittsworte
- Allfälliges
Anträge ordentlicher Mitglieder müssen spätestens bis zum 08. Jänner 2025 schriftlich im ÖHV-Generalsekretariat eintreffen, um zur Diskussion und Beschlussfassung zu gelangen.
Moderation: ÖHV-Ehrenpräsidentin Michaela Reitterer
Wahlvorschlag
Das ÖHV-Präsidium hat in der Sitzung vom 26. September 2024 folgenden Wahlvorschlag einstimmig beschlossen:
Präsident
Walter Veit, Hotel Enzian Obertauern
Vizepräsidenten bzw. -präsidentinnen
Klaus Hofmann, St. Martins Therme & Lodge, Frauenkirchen
Alexander Ipp, IPP Hotels
Heike Ladurner-Strolz, Hotel Zimba, Schruns
Sophie Schick, Boutique Hotel Hauser, Wels
Finanzreferent
Manfred Furtner, Der Wiesenhof, Pertisau am Achensee
Rechnungsprüfer
Mag. Alexander Komarek, LBG Wien
Mag. Lukas Prodinger, Prodinger & Partner
Landesvorsitzende
Steiermark: Mag. Gernot Deutsch, Heilthermen Resort Bad Waltersdorf
Burgenland: Klaus Hofmann, St. Martins Therme & Lodge, Frauenkirchen
Wien: Alexander Ipp, IPP Hotels
Kärnten: Hubert Koller, KOLLERs Hotel, Seeboden am Millstätter See
Vorarlberg: Heike Ladurner-Strolz, Hotel Zimba, Schruns
Niederösterreich: Mag. Johannes Scheiblauer, Relaxresort Kothmühle, Neuhofen a.d. Ybbs und Das Schloss an der Eisenstraße, Waidhofen a.d. Ybbs
Oberösterreich: Sophie Schick, Boutique-Hotel Hauser, Wels
Salzburg: Walter Veit, Hotel Enzian Obertauern
Tirol: Barbara Winkler, Hotel Kaiser in Tirol und Kaiserlodge, Scheffau
Rahmenbedingungen zur Wahl
- Jeder ordentliche Mitgliedsbetrieb hat das Stimmrecht in der Generalversammlung, sowie das aktive und passive Wahlrecht.
- Die Mitglieder haben ihr Stimmrecht grundsätzlich persönlich auszuüben.
- Externe Vollmacht: Jedes Mitglied kann sich zur Ausübung des Stimmrechts durch ein anderes, schriftlich bevollmächtigtes Mitglied vertreten lassen. Kein solcherart (extern) Bevollmächtigter darf jedoch mehr als drei Stimmen ausüben.
- Juristische Personen sind durch ihre Organe (insbesondere durch den handelsrechtlichen Geschäftsführer) vertreten. Intern ist die Übertragung des Stimmrechts im Wege einer schriftlichen Stimmrechtsvollmacht auf eine/n leitende/n Mitarbeiter:in des jeweiligen Mitgliedsbetriebes unter Angabe seiner/ihrer Position möglich.
- Bei Konzernmitgliedschaften und Zweitbetrieben kann ein/e einzige/r leitende/r Mitarbeiter:in (Delegierte/r) aufgrund entsprechender Vollmachten alle Betriebe vertreten.
- Etwaige Vollmachten und Übertragungen sind, unter Bekanntgabe jener Person, welche diese ausüben wird, und ihrer Funktion im Unternehmen, drei Arbeitstage vor der Generalversammlung schriftlich im ÖHV-Büro zu melden.
- Die Generalversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.
Ordentliche Mitglieder können ebenfalls Wahlvorschläge einbringen:
-
Wahlvorschläge für die Wahl des Präsidiums und der Rechnungsprüfer müssen
spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung im Generalsekretariat der ÖHV schriftlich einlangen. -
Stichtag: 08.01.2025
Danach unterbreitete Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
-
Etwaige Wahlvorschläge bitte schriftlich im ÖHV-Generalsekretariat einbringen (mitglied@oehv.at bzw. Österreichische Hoteliervereinigung, Hofburg, 1010 Wien; keine Formerfordernis aber optional Formular)