Warum sind rechtliche Standards relevant?
Auch wenn Sie aktuell noch nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, gibt es mehrere Gründe, warum es vorteilhaft ist, sich frühzeitig mit den entsprechenden Standards auseinanderzusetzen:
- Vorbereitung auf zukünftige Vorschriften: Die Regulierung in Bezug auf Nachhaltigkeit nimmt zu. Wenn Sie sich frühzeitig vorbereiten, sind Sie bestens gerüstet, wenn die Berichterstattung verpflichtend wird.
- Vermeidung von Strafen in der Zukunft: Zwar sind Sie derzeit nicht unbedingt verpflichtet, doch wenn Sie in Zukunft verpflichtet sind, könnten Strafen bei Nichteinhaltung drohen. Frühzeitige Auseinandersetzung hilft, diese zu vermeiden.
- Effizienzsteigerung: Durch frühzeitige Anpassungen und Implementierungen können Sie nachhaltige Praktiken effektiver und kostengünstiger integrieren.
- Imageverbesserung: Ein frühes Engagement in der Nachhaltigkeit kann Ihr Hotel positiv hervorheben und das Vertrauen der Gäste stärken.
Überblick EU-Regulatorik
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Sie wurde entwickelt, um Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu fördern und zu lenken. Obwohl viele Hotelbetriebe nicht direkt unter die Taxonomiepflicht fallen, kann das Verständnis und die Nutzung der EU-Taxonomie erhebliche Vorteile bringen. Denn viele Hotels sind auf Fremdkapital angewiesen.
Wen betrifft die Taxonomie denn nun überhaupt?
Tourismusunternehmen, die kapitalmarktorientiert oder nach CSRD verpflichtet sind
Tourismusunternehmen, die kapitalmarktorientiert sind oder unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, müssen die EU-Taxonomie in ihrer Berichterstattung berücksichtigen. Das bedeutet, dass diese Unternehmen verpflichtet sind, offenzulegen, in welchem Umfang ihre Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind gemäß den Kriterien der EU-Taxonomie.
Beispielsweise muss ein großes Hotelunternehmen, das an der Börse notiert oder mehr als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigt, eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro oder einen Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro hat, darstellen, wie seine Investitionen und betrieblichen Aktivitäten den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen. Diese Transparenz soll Investor:innen und andere Stakeholder dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit zu treffen.
Tourismusbetriebe, die die Taxonomie zur Unternehmensentwicklung und Finanzierung nutzen möchten
Auch wenn kleinere und nicht kapitalmarktorientierte Hotelbetriebe nicht direkt zur Berichterstattung verpflichtet sind, können sie von der EU-Taxonomie profitieren, indem sie diese als Leitfaden für nachhaltige Unternehmensentwicklung und Finanzierung nutzen.
Ein Hotel, das seine Nachhaltigkeitsstrategie verbessern möchte, kann die Kriterien der EU-Taxonomie als Benchmark heranziehen. Zum Beispiel könnte es Investitionen in energieeffiziente Technologien, erneuerbare Energien oder Wasser sparende Armaturen etc. prüfen, um die Umweltziele der Taxonomie zu erreichen.
Zudem kann die Anwendung der Taxonomie-Kriterien dabei helfen, Zugang zu grünen Finanzierungen zu erhalten. Banken und Investoren kommunizieren zunehmend dass Sie Projekte fördern, die als nachhaltig eingestuft werden, und die Einhaltung der EU-Taxonomie kann die Chancen auf günstige Kredite und Investitionen erhöhen.
Weitere Informationen zur EU-Taxonomie erhalten Sie hier.
Die CSRD legt fest, dass Unternehmen detaillierte Berichte über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen erstellen müssen. Für Hotels gelten folgende Kriterien:
- Große Hotels: Hotels, die mehr als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigen, eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro oder einen Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro haben, sind bereits jetzt zur Berichterstattung verpflichtet.
- Kleinere Hotels: Ab 2026 müssen kapitalmarktorientierte KMU, also auch einige kleinere Hotels, mit weniger als 250 Mitarbeiter:innen berichten, wenn sie zwei von drei folgenden Kriterien erfüllen: Mehr als 10 Mitarbeiter:innen, eine Bilanzsumme von mehr als 350.000 Euro oder einen Nettoumsatz von mehr als 700.000 Euro. Zudem sind kleinere Organisationen oftmals indirekt von der Berichtspflicht betroffen, da z.B. größere Unternehmen, die zum Bericht verpflichtet und ihre Lieferketten offenlegen müssen, von ihren Lieferanten und Partnern verlangen diese Nachhaltigkeitskriterien ebenfalls zu erfüllen und ihre Praktiken offenzulegen.
Die Green Claims Directive (Richtlinie über umweltbezogene Werbeaussagen) stellt sicher, dass Unternehmen nur dann mit umweltbezogenen Aussagen werben dürfen, wenn diese Aussagen belegbar und nachweislich korrekt sind.
Für Hotels bedeutet dies, dass jede Aussage über die Nachhaltigkeit ihrer Dienstleistungen und Produkte überprüfbar und transparent sein muss. Wenn Sie also z.B. ein Produkt als nachhaltig bewerben wollen, können Sie einen QR-Code auf dem Produkt anbringen, über den die Gäste Informationen angezeigt bekommen, die diese Aussage bestätigen. Diese Regelung verhindert Greenwashing und schützt die Verbraucher vor irreführenden Angaben. Hotels sollten daher sorgfältig prüfen, welche Nachhaltigkeitsaussagen sie machen und sicherstellen, dass diese durch konkrete Daten und Maßnahmen belegt sind. Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen möchten, erhalten Sie im Leitfaden der Österreich Werbung, entwickelt von der Firma vionmo, das uns hier auch beim Thema ESG unterstützt hat, mehr Informationen.
Die Empowering Consumers Directive wurde im Januar 2024 mit großer Mehrheit im Europäischen Parlament beschlossen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht zu überführen.
Im Wesentlichen besagt die Empowering Consumers Directive, dass die Kennzeichnung von Produkten klarer und vertrauenswürdiger gestaltet werden soll, indem allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ verboten werden, sofern diese nicht nachgewiesen sind – insbesondere der Begriff „klimaneutral“ wird vollständig verboten.
Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird künftig reguliert. Für Verwirrung hatte gesorgt, dass es so viele unterschiedliche Siegel gibt, die kaum miteinander vergleichbar sind. Künftig sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden. Nach der Richtlinie ist es zudem künftig untersagt, zu behaupten, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt habe. Ein zentraler Punkt ist, dass Umweltaussagen nur nach Verifizierung durch Dritte getätigt und veröffentlicht werden dürfen. Die eigenständige Berechnung von CO2-Emissionen oder andere Umweltaussagen, die nicht allgemein bekannt sind, sind damit unzulässig.
Überblick Zertifizierungen
Eine Übersicht über die im Tourismus relevanten Zertifizierungen finden Sie unter folgendem Link: Österreich Werbung Zertifizierungen.
Überblick Standards
EMAS ist ein von der EU entwickeltes Umweltmanagementsystem. Es hilft Hotels, ihre Umweltleistung zu verbessern, indem es ihnen ermöglicht, ihre Umweltziele zu setzen, zu verfolgen und darüber zu berichten. Ein EMAS-zertifiziertes Hotel kann sich von Mitbewerbern abheben und das Vertrauen umweltbewusster Gäste gewinnen.
ISO 14001 ist eine internationale Norm für Umweltmanagementsysteme. Sie hilft Hotels, ihre Umweltziele zu erreichen, indem sie einen strukturierten Ansatz zur Verbesserung der Umweltleistung bietet. Ein ISO 14001-zertifiziertes Hotel zeigt, dass es sich systematisch um Umweltaspekte kümmert, was sowohl bei Gästen als auch bei Geschäftspartnern gut ankommt.
Die GRI-Standards sind weltweit anerkannte Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hotels, die nach GRI berichten, können ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent und vergleichbar darstellen. Dies erhöht die Glaubwürdigkeit und kann dazu beitragen, Investoren und Gäste anzuziehen, die auf Nachhaltigkeit achten. Ein Beispiel für einen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI finden Sie hier.
Die SBTi hilft Unternehmen, wissenschaftlich fundierte Ziele zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen festzulegen. Für Hotels bedeutet dies, dass sie sich ambitionierte, aber erreichbare Ziele setzen können, um ihren CO2-Fußabdruck zu verringern und aktiv zum Klimaschutz beizutragen.
Das Greenhouse Gas Protocol bietet einen umfassenden Rahmen zur Messung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen. Für Hotels ist dies von großer Bedeutung, da es ihnen hilft, ihre Emissionen in drei Kategorien zu klassifizieren: direkte Emissionen aus eigenen Quellen (Scope 1), indirekte Emissionen aus dem Energieverbrauch (Scope 2) und andere indirekte Emissionen, wie zum Beispiel aus Geschäftsreisen oder Lieferketten (Scope 3). Durch die Anwendung des GHG Protocols können Hotels ihre Emissionen systematisch erfassen, überwachen und reduzieren, was u.a. zur Verbesserung der Umweltleistung beiträgt.
Die Gemeinwohlbilanz hilft Hotels, ihren Beitrag zum Gemeinwohl umfassend zu bewerten. Sie basiert auf der Gemeinwohl-Matrix, die Werte wie Menschenwürde, Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit, Solidarität und Demokratie in den Kontext der wichtigsten Berührungsgruppen (Mitarbeiter:innen, Kunden, Lieferanten, Gesellschaft und Kapitalgeber) setzt.
Durch die Anwendung dieser Bilanz können Sie Ihre Nachhaltigkeitsleistung ganzheitlich erfassen, indem sie ökologische, soziale und ethische Aspekte berücksichtigen. Sie fördert die Transparenz, indem sie ermöglicht, das Engagement für nachhaltige Praktiken klar zu kommunizieren. Zudem unterstützt sie das Management von Beziehungen zu verschiedenen Stakeholdern und hilft, gezielt Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln. Auf diese Weise können Sie ihre nachhaltigen Bemühungen übersichtlich darstellen und weiter optimieren. Weitere Informationen zur Gemeinwohlbilanz finden Sie hier.
Mitgliedschaften
UN Global Compact
Der UN Global Compact ist eine Initiative der Vereinten Nationen, die Unternehmen dazu aufruft, ihre Strategien und Aktivitäten an zehn universellen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung auszurichten. Eine Mitgliedschaft im UN Global Compact zeigt, dass ein Hotel sich zu diesen Prinzipien bekennt und aktiv an deren Umsetzung arbeitet. Dies kann die Glaubwürdigkeit und das Ansehen des Hotels sowohl bei Gästen als auch bei Geschäftspartnern erheblich steigern.
Legal Compliance
Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) ist für Hotels und Gastgewerbebetriebe in Österreich ab einer Mitarbeiterzahl von 21 Personen gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) verpflichtend. Dieses Konzept hilft dabei, Abfälle systematisch zu erfassen, zu trennen und zu verwerten, um Umweltbelastungen zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Hotels sollten ein umfassendes AWK entwickeln, das klare Richtlinien zur Abfalltrennung, -lagerung und -entsorgung enthält. Wichtige Aspekte sind die Schulung des Personals, die regelmäßige Überprüfung der Abfallwirtschaftsprozesse und die Implementierung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung. Weitere Informationen und einen spezifischen Leitfaden der WKO für das Gastgewerbe finden Sie hier.
Respact ist eine Initiative, die Hotels bei der Umsetzung von nachhaltiger Unternehmensführung und sozialer Verantwortung unterstützt. Durch Respact können Hotels ihre Nachhaltigkeitspraktiken bewerten und verbessern, indem sie einen klaren Rahmen für ökologische und soziale Aspekte nutzen. Die Teilnahme an Respact fördert Transparenz, stärkt das Markenimage und unterstützt eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelt- und Sozialziele. Dies hilft Hotels, sich im Wettbewerb hervorzuheben und das Vertrauen umweltbewusster Gäste und Partner zu gewinnen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Relevante Informationen von anderen Körperschaften
Weitere relevante Informationen rund um das Thema ESG und Nachhaltigkeitsberichtserstattung erhalten Sie auch auf den Seiten anderer Körperschaften. Wir haben Ihnen eine Übersicht mit den wichtigsten Links zusammengestellt.
- Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT) ist Partnerin der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und unterstützt mit Know-how und umfassenden Finanzierungs- und Förderlösungen. Fördernehmer:innen müssen einen Erhebungsbogen zu ESG-Kriterien ausfüllen. Mit dem grünen Tourismuskredit werden besonders nachhaltige Investitionen besser gefördert.
- Die ÖsterreichischeKontrollbank (OeKB) hat den sogenannten ESG Data-Hub aufgebaut, mit dem Sie Ihr Hotel nach ESG-Kriterien evaluieren können.
- SDI-Rating bietet eine Methode zur Bewertung der ESG-Leistungen von Unternehmen. Hotels können dieses Tool nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsdaten systematisch zu erfassen, zu analysieren und in Form eines Berichts transparent an Stakeholder zu kommunizieren.
- Weitere Informationen rund um ESG und Nachhaltigkeitsmanagement in Hotels erhalten Sie auf den Seiten der Wirtschaftskammer, Österreich Werbung, Umweltzeichen und beim Umweltbundesamt.