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Ukrainische Mitarbeiter:innen für die Hotellerie
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Ukrainische Mitarbeiter:innen für die Hotellerie

Für vertriebene Ukrainer:innen wurde das temporäre Aufenthaltsrecht bis 04. März 2026 verlängert und seit 21. April 2023 brauchen Personen mit einem Ausweis für Vertriebene keine Beschäftigungsbewilligung mehr.

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Viele in Österreich angekommene Ukrainer:innen würden gerne im Tourismus Fuß fassen.

Untenstehend die wichtigsten rechtlichen Neuerungen zu diesem Thema, sowie die Vorstellung der NGO Tralalobe, die sich speziell für Ukrainer:innen mit Interesse am Tourismus bemüht. Die ÖHV und Tralalobe haben gemeinsam eine Liste an interessierten Personen erarbeitet, die Sie sich gerne zusenden lassen können. Vielleicht ist ja jemand für Ihr Hotel dabei! 

 

Erleichtertes Aufenthaltsrecht

Das temporäre Aufenthaltsrecht für Ukrainer:innen wurde bis 04. März 2026 verlängert und besteht unabhängig von der Ausstellung eines neuen Ausweises für Vertriebene. Das bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls weiterhin besteht. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen der Vertriebenen im Zentralen Melderegisters (ZMR) versandt, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.

Beschäftigungsbewilligung entfällt

Am 20. April 2023 wurde die Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und damit der direkte Zugang zum Arbeitsmarkt für Ukrainer:innen verlautbart. Davor musste noch eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragt werden, diese bürokratische Hürde entfällt künftig. Vertriebene Ukrainer:innen haben damit einen privilegierten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und werden vom AMS auch aktiv auf offene Stellen vermittelt. Vertriebene gemäß § 62 AsylG 2005, die über einen Ausweis für Vertriebene verfügen (ausgestellt vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nach Registrierung bei einer Erfassungsstelle der Polizei - siehe FAQs), wurden gänzlich vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen. Demnach dürfen Besitzer:innen eines Vertriebenenausweises künftig bewilligungsfrei jede beliebige Beschäftigung in Österreich aufnehmen. Damit soll die Integration jener Vertriebenen, die einen dauerhaften Verbleib am österreichischen Arbeitsmarkt anstreben, beschleunigt werden.

 

Zusätzlich gibt es für Vertriebene aus der Ukraine seit 1.10.2024 die Möglichkeit, auf die Rot-Weiß-Rot Karte Plus umzusteigen. 

Informationen der Austrian Business Agency zum Thema Rot-Weiß-Rot Karte Plus für Vertriebene aus der Ukraine: Work in Austria

 

Ukrainer:innen für den Tourismus

Das Tralalobe Brave Project unterstützt Menschen aus der Ukraine bei den ersten Schritten auf dem Arbeitsmarkt. Sie bieten Rechtsberatung, helfen bei der Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente, erarbeiten Lebensläufe und Motivationsschreiben in deutscher Sprache und bieten Workshops an. 

Tralalobe hat gemeinsam mit uns eine Liste von Ukrainer:innen erstellt, die höchst motiviert im Tourismus starten möchten:

Asia Pratsiukova MSc von Tralalobe schickt Ihnen diese gerne zu! Jobwünsche, regionale Flexibilität, mitreisende Familienangehörige, Ausbildungsstatus und Fremdsprachen sind bereits erfasst! 
 

TRALALOBE - BRAVE JOBBERATUNGSSTELLE WIEN
Augasse 2-6
1090 Wien
asia.pratsiukova@tralalobe.at

Ihre Ansprechpartnerin

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mitgliederservice Arbeitsmarktinitiativen E-Mail senden +43 1 5330952-32

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