In der Mitarbeiter:innen-Planung spielt die Zusammenarbeit mit dem AMS eine wichtige Rolle. Das AMS kann bereits bei der Gestaltung der Stellenanzeigen - Stichwort "kompetenzenorientiertes Matching" - unterstützen und berät bei der Beantragung von Saisonierbewilligungen.
Planen Sie jedenfalls für die Besetzung offener Stellen und bei der Beantragung von Saisonierbewilligungen entsprechende Vorlaufzeiten ein.
Wie ist die Einmeldung offener Stellen beim AMS zu gestalten?
Stellenangebote werden jederzeit gerne vom AMS entgegengenommen, entsprechend der Servicevereinbarung betreut und in unseren Medien publiziert. Folgende Angaben benötigt das AMS dafür:
• Unternehmensdarstellung
• Art der Tätigkeit bzw. Berufsbezeichnung
• Erforderliche Ausbildung (Lehre, Hochschule, Diplome, ...)
• Anforderungsprofil (erforderliche Kompetenzen und Tätigkeitsbeschreibung)
• Art des Dienstverhältnisses
• Arbeitszeit und Anzahl der Wochenstunden
• Entlohnung bzw. Mindestentgeltangaben
• Ab wann ist die Stelle zu besetzen?
• Kost und Logis
• Bewerbungsmodalitäten (schriftlich, per Mail, telefonisch, persönlich)
• Ansprechperson(en) und Kontaktdaten für Bewerber:innen und AMS-Betreuer:innen
Weiters möchten wir auf die Möglichkeiten des eAMS-Kontos hinweisen, welches die Personalsuche, die Rückmeldungen zu Bewerber:innen sowie das Beantragen von Förderungen deutlich effizienter gestaltet. Für genauere Informationen zum eAMS-Konto wenden Sie sich bitte an Ihre regionale AMS-Betreuung.
Warum ist das Feedback aus Bewerber:innen-Kontakten für das AMS wichtig und wertvoll?
Sie helfen einerseits die Vermittlungsqualität zu steigern und fließen andererseits in die Entscheidung über etwaige Sanktionen (Sperrfristen etc.) ein.
Wie sind die Voraussetzungen für Kontingentbewilligungen für drittstaatsangehörige Saisoniers im Tourismus?
Grundsätzlich gilt es zu beachten:
- Das AMS hat vor der Bewilligung den Auftrag zu prüfen, ob es Ersatzarbeitskräfte im Inland gibt. Das kann bis sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn
- die Arbeitsmarktprüfung des AMS ergibt, dass keine als Arbeit suchend vorgemerkte inländische oder am Arbeitsmarkt bereits integrierte Arbeitskraft auf die Stelle vermittelt werden kann,
- ein Kontingentplatz frei ist (für jedes Bundesland gibt es nur eine eingeschränkte Zahl von Kontingentplätzen)
- der/die Arbeitgeber:in die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält und
- der/die Arbeitgeber:in nachweist, dass für die beantragte Person eine ortsübliche Unterkunft für die Dauer der Saisonbeschäftigung zur Verfügung steht.
Die maximale Geltungsdauer einer Kontingentbewilligung beträgt grundsätzlich sechs Monate. Ein Saisonier darf innerhalb von zwölf Monaten höchstens neun Monate mit Kontingentbewilligungen beschäftigt werden.
AMS-Informationen zu Stammsaisoniers
Diese Informationen und die rechtlichen Voraussetzungen gelten natürlich für alle Bundesländer!
NEU: Kompetenzorientiertes Matching für bessere Bewerbungen
Der Arbeitsmarkt wird immer dynamischer und komplexer. Berufe verändern sich laufend. Jobtitel werden stets fantasievoller. Und Arbeitsuchende bringen immer vielfältigere Kompetenzen ein – weit mehr als einzelne Berufsbezeichnungen ausdrücken können.
Darum fokussiert das AMS bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften nicht mehr Jobtitel und Berufsbezeichnung, sondern Kompetenzen, die Stellen erfordern und die Arbeitsuchende mitbringen.
Wenn Sie Jobs ausschreiben, sprechen Sie Ihre:n AMS-Berater:in auf diese Möglichkeit an und gestalten Sie kompetenzorientierte Stellenausschreibungen, so steigen Ihr Chancen auf spannende Bewerbungen.
Stellenanzeigen und arbeitsmarktpolitische Auswirkungen
Wichtig: Melden Sie Ihre freien Stellen beim AMS! Die Erfassung der freien Stellen bildet die Grundlage für die Mangelberufslisten.
Hier finden Sie Ihre zuständige AMS Geschäftsstelle
Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns bei Jacqueline Beyer und ihrem Team.