Zum Inhalt
Boutique Hotel Hauser: Geringere Wochenarbeitszeit bei vollem Lohn
Arbeit & Fachkräfte

Boutique Hotel Hauser: Geringere Wochenarbeitszeit bei vollem Lohn

Das 4-Sterne Businesshotel in Wels hat die Wochenarbeitszeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 36 Stunden verringert und auf 4 Tage aufgeteilt. Und das bei gleichbleibendem Gehalt.

Lesezeit: 

Ganz neue Wege will Sophie Schick mit ihrem Boutique Hotel Hauser gehen: Für die Direktionsassistentin und das sechsköpfige Rezeptionsteam, welches auch an der Bar, bei Veranstaltungen und beim Frühstück eingesetzt wird, wird die Wochenarbeitszeit von 40 bzw. 41 Stunden auf 36 Stunden gekürzt und auf 4 Tage aufgeteilt. Der Verdienst bleibt dabei gleich. Die Dienstpläne wiederholen sich im 3-Wochen-Rhythmus. „Jeder Mitarbeiter hat damit regelmäßige Früh-, Spät- oder Mitteldienste. Und in jeder 3. Woche sind sechs Tage am Stück frei, weil die jeweils drei freien Tage zusammenfallen“, fasst die Hoteldirektorin das neue Konzept zusammen.

Ich wollte meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon immer mehr zahlen. So gelingt es – wenn auch auf Umwegen.

Sophie Schick
Boutique Hotel Hauser, Wels

Die Menschen in der Branche halten

Anlass für die Neugestaltung der Arbeitszeiten waren Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche das Haus verlassen haben. „Die Arbeitszeiten und der Verdienst waren für die meisten ausschlaggebend dafür, die Branche zu verlassen“, erzählt Schick. Durch die Stundenreduktion bei gleicher Bezahlung verdienen die einzelnen jetzt mehr.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mitgliederservice Arbeitsmarktinitiativen E-Mail senden +43 1 5330952-32

ÖHV News abonnieren

Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.