Das AMS bietet bundesweit Fördermöglichkeiten für Rekrutierung und für Beschäftigte im Betrieb. Zwei Beispiele: Für die Weiterbildung von niedrigqualifizierten Mitarbeitenden können bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Oder wenn Sie zum Beispiel Personen einstellen, die längere Zeit arbeitslos waren, können Sie eine Beihilfe erhalten – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Diese Seite liefert einen Überblick über mögliche AMS-Förderungen für Ihren Betrieb.
Welche Lehrlinge werden gefördert?
- Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil
- Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifikation
- Erwachsene (Ü18), die durch eine Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern
- Erwachsene (Ü18), die die Schule abgebrochen haben.
Bitte beachten Sie: Die Voraussetzungen für die Förderung können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden sie sich an das AMS, das für die zu fördernde Person zuständig ist.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten pauschal einen monatlichen Zuschuss für Ihre Ausbildungskosten – wie etwa Lehrlingseinkommen, Personal- und Sachaufwand.
Höhe der Beihilfe:
Zielgruppe 1: Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte oder Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation:
- Unternehmen erhalten max. 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 453 Euro pro Monat
Zielgruppe 2: Erwachsene mit höherem Lehrlingseinkommen/Hilfsarbeiter_innenlohn:
- Unternehmen erhalten max. 900 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 900 Euro pro Monat
Wie lange erhalten Sie die Förderung?
- Grundsätzlich erhalten Sie die Förderung max. 3 Jahre – wobei die Beihilfe jeweils für 1 Jahr bewilligt wird.
- Bei Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Förderung für die gesamte Lehrzeit bewilligt werden.
Wann und wo beantragen Sie die Förderung?
- Über das eAMS-Konto.
Wichtig:
- Die Beantragung muss vor Beginn des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
- Die Voraussetzungen für die Förderungen sind regional unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer AMS-Geschäftsstelle.
Quelle AMS-Förderungen für Lehrlinge - Stand November 2024
Alles Wissenswerte rund um die Wirtschaftskammer-Lehrlingsförderung können Sie auf unserer Website nachlesen.
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
Gefördert werden können Personen, die beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldet sind und
- älter als 50 Jahre sind.
- unter 25 Jahre, und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind.
- mindestens 25 Jahre alt, und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind.
- akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, z. B. bei Wiedereinsteigerinnen oder Wiedereinsteiger, Ausbildungsabsolventinnen oder Ausbildungsabsolventen mit fehlender Berufspraxis. In diesem Fall gelten besondere Bedingungen.
Bitte beachten Sie: Die Altersgrenzen können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich an das AMS, das für die zu fördernde Person zuständig ist.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Die Höhe richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir diese mit Ihnen individuell.
Wie lange erhält das Unternehmen die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Sie richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir sie mit jedem Unternehmen individuell.
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
- Über das eAMS-Konto.
Wichtig:
- Die Beantragung muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
- Die Voraussetzungen für die Beihilfe sind regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über die Details.
Welche Zielgruppen werden gefördert?
- Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben.
- Weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben.
- Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben.
Wichtig: es gibt klare Zielvorgaben von Seiten des AMS, die mit einer Weiterbildung erreicht werden müssen.
Wie hoch ist die Förderung?
- 50 % der Kurskosten und
- 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde – ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben.
Eine Förderung der Personalkosten ist nur für Präsenz- und Live-Online-Kursstunden während der bezahlten Arbeitszeit möglich.
Obergrenze: 10.000 Euro pro Person und Begehren.
Änderungen bei Qualifizierungsförderung für Beschäftigte ab 18.11.2024:
- 50% Kurskostenförderung für Personen ab 50 Jahren möglich, für Frauen bis AHS-Abschluss und für Männer bis Pflichtschulabschluss.
- 50% Personalkostenförderung für Beschäftigte mit höchstens Pflichtschulabschluss förderbar.
Alle Details zu den Fördermöglichkeiten des AMS finden Sie unter folgendem Link: AMS Förderungen Qualifizierung
Zielsetzung
- Unterstützung von Unternehmen bei Fragestellungen zu Themen wie Personal und Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement, Arbeitsmarkt u.ä.
Zielgruppen
- Unternehmen, die Personalentwicklungsfragen bearbeiten wollen
Förderhöhe und -dauer
- Kosten werden zu 100 % vom AMS übernommen
Zuständigkeit
- Zuständig ist die regionale Geschäftsstelle des AMS (nach Sitz des Betriebs)
Zielgruppen
- Praxisnahe Qualifizierung von arbeitslosen Personen (mit Ausbildungsdefiziten)
- Besetzung offener Stellen, für die keine passenden Bewerber beim AMS vorgemerkt sind
Hier finden Sie alle Informationen, falls Sie arbeitslos gemeldete Personen für Ihren Betrieb qualifizieren möchten: AQUA Förderung
Wichtig: Nehmen Sie vor Anmeldung des oder der Mitarbeitenden Kontakt mit dem AMS auf. Nur so können Sie die Förderung einreichen.
Das AMS berät Sie gerne - finden Sie hier Ihre Ansprechpersonen:
Quelle: AMS Förderungen für Unternehmen - Stand November 2024