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Grüner Tourismuskredit und andere Tourismusförderungen des Bundes

Grüner Tourismuskredit und andere Tourismusförderungen des Bundes

Ab 06. Mai 2024 kann ein "Grüner Tourismuskredit" beantragt werden, wenn mind. 20 % der förderbaren Projektkosten auf Energieeffizienzverbesserung, Ressourceneinsparung oder Emissionsreduktion abzielen. Zudem wird das Mindest-Kreditvolumen auf 70.000 Euro gesenkt.

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Neu: Grüner Tourismuskredit

Um die grüne Transformation im Tourismus zielgerichtet zu unterstützen, wurde mit dem Grünen Tourismuskredit ein neues Förderinstrument geschaffen, dass ab dem 06. Mai 2024 über das OeHT-Kundenportal beantragt werden kann.

Der Grüne Tourismuskredit hat dabei gegenüber dem OeHT-Investitionskredit ein besondere Förderkomponente – nämlich ein erhöhter Zinsenzuschuss des Bundes i.H.v. 3 % p.a. für 10 Jahre (statt bislang 2 % p.a.) . Voraussetzung für den Grünen Tourismuskredit ist, dass zumindest 20 % der förderbaren Projektkosten auf Energieeffizienzverbesserung, Ressourceneinsparung oder Emissionsreduktion abzielen und dadurch die Voraussetzungen für den Nachhaltigkeitsbonus Ökologie erfüllt werden. Die Kombination aus dem Grünen Tourismuskredit mit einem erhöhten Zinsenzuschuss i.H.v. 3 % p.a. und einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus i.H.v. 7 % für die grünen Investitionskosten, bietet den Unternehmer:innen eine attraktive Unterstützung bei der Projektfinanzierung nachhaltiger Tourismusprojekte.

Das BMAW übernimmt zusätzlich für OeHT-Investitionskredite und Grüne Tourismuskredite bis zu einem Kreditvolumen i.H.v. 349.000 Euro die jeweils geltende Bearbeitungsgebühr

Alle Infos zum grünen Tourismuskredit

Tourismusförderung des Bundes allgemein

Nachhaltigkeit und Resilienz sind der Leitgedanke der neuen Förderlinie - so wird beispielsweise bei der Förderungseinreichung nach Energie- und Wasserverbrauch, Abfallmengen, etc. gefragt (siehe ESG-Daten Erhebungsblatt), Vorhaben dürfen zu keiner zusätzlichen Bodenversiegelung von mehr als 25 % führen und Betriebe müssen ihren Gästen Informationen zur öffentlichen Erreichbarkeit zur Verfügung stellen.

Die Fördertätigkeit wird in 4 Bereiche unterteilt:

  1. Investitionskredit und Nachhaltigkeitsbonus für Tourismus-Investitionen
  2. Haftungen
  3. Jungunternehmer:innen
  4. Unternehmensstabilisierung

Projekte können seit 03. April 2023 auf der Website der OeHT eingereicht werden.

1. Tourismus-Investitionskredit mit Nachhaltigkeitsbonus

Wer kann eine Förderung beantragen?

Mögliche Förderwerber:innen sind laut der Kurzinfo der OeHT (siehe Download unten) KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Errichter:innen, Kooperationen und touristische Infrastruktur.

Welche Förder-Schwerpunkte werden gesetzt?

Der Fokus liegt auf Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung, Errichtung bzw. Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen, Errichtung bzw. Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiter:innen sowie Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit.

Welche Kosten sind förderbar?

Förderbare Kosten sind Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter

Welche Arten von Förderung gibt es?
  1. Investitionskredit der OeHT in der Höhe von mind. 70.000 Euro (neu ab 06.05.2024) und max. 5 Mio. Euro bei einer Förderungsquote max. 70 % mit einem Zinsenzuschuss in Höhe von max. 2 % p.a. (Laufzeit 10 Jahre).
  2. Nachhaltigkeitsbonus (=Zuschuss) in Höhe von 7 % der nachhaltigkeitsrelevanten Teilinvestition (muss mind. 20 % von Gesamtinvestitionskosten betragen), max. 350.000 Euro. Der Nachhaltigkeitsbonus soll Investitionen in den drei Bereichen Ökologie (Energie, Ressourcen, Emissionen), Mitarbeiter:innen/Regionen (Unterkünfte, Leerstand und Kooperationen) und Wirtschaft (Betriebsübergabe, Digitalisierung) besonders incentivieren und kann ausschließlich zusätzlich zum geförderten Investitionskredit beantragt werden.
Was ist nicht förderbar?
  • Vorhaben, die zu einer Bodenversiegelung von mehr als 25 % im Vergleich zum Zustand vor Investition führen (Ausgleichsmaßnahmen möglich)
  • Neubauten in tourismusintensiven Gemeinden
  • Projekte, bei denen eine Teilfinanzierung aus Immobilienverkäufen erfolgt oder die touristische Nutzung nicht nachhaltig gesichert ist
  • Vorhaben in Einkaufszentren
  • Anlagen, die direkt fossile Energieträger nutzen

OeHT-Infos zum Investitionskredit

OeHT-Infos zum Nachhaltigkeitsbonus

Wann ist welcher Energieausweis nötig?

2. Haftungen

Wer kann eine Haftung beantragen?

Mögliche Förderwerber:innen sind KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Errichter:innen, Kooperationen und touristische Infrastruktur.

Welche Förder-Schwerpunkte werden gesetzt?

Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung, Errichtung/Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen, Errichtung/Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiter, Umwelt/Sicherheit/Barrierefreiheit, Neugründung oder Übernahme von Unternehmen, ERP-Kredite bis 1 Mio. Euro

Was wird gefördert?

Übernahme einer Haftung durch die OeHT für Investitionskredite der Kreditwirtschaft bzw. des ERPFonds mit einer Haftungsquote von 80 %. Haftungssumme von mind. 100.000 Euro und max. 4 Mio. Euro, keine Untergrenze bei Jungunternehmer:innen und ERPKrediten.

Was ist nicht förderbar?

Siehe Tourismus-Investitions-Richtlinie.

OeHT-Infos zu Haftungen

3. Förderung für Jungunternehmer:innen

Wer gilt als Jungunternehmer:in?

Der Jungunternehmer-Begriff umfasst Gründer:innen und Übernehmer:innen gleichermaßen. Die Definition von Jungunternehmer:in wurde überarbeitet und umfasst nun Gründungen und Übernahmen bis zu drei Jahre vor Projekteinreichung. Neu ist auch, dass Übernahmen nicht nur innerhalb der Familie, sondern auch durch langjährige Mitarbeiter:innen unterstützt werden können.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Jungunternehmer:innen, die beabsichtigen, ein Unternehmen (KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) zu betreiben oder zu übernehmen oder ein Unternehmen max. drei Jahre vor Einbringung des Förderungsansuchens gegründet bzw. übernommen haben, Mehrheitsgesellschafter:in und persönlich qualifiziert sind.

Was wird gefördert?

Förderbar sind Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, Gründerkaution und Kaufpreis in der Höhe von mind. 50.000 Euro und max. 500.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, wobei die Jungunternehmerförderung an die Anschlussförderung der Bundesländer in gleicher Höhe gekoppelt ist - konkret: der bundesseitige Zuschuss für Investitionen beträgt 7,5 % bei KUs und 5 % bei MUs der förderbaren Kosten plus Anschlussförderung des jeweiligen Bundeslandes in gleicher Höhe. Jungunternehmer:innen müssen wie bisher einen Eigenkapitalanteil in Höhe von min. 25 % aufbringen.

Was ist nicht förderbar?

Siehe Tourismus-Investitions-Richtlinie.

OeHT-Infos zur Jungunternehmer:innen-Förderung

4. Unternehmens-Stabilisierung

Was ist das Ziel der Förderung?

Das Ziel der Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie besteht darin, kleine und mittlere Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber eine langfristige Erfolgschance haben, mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Förderwerber:innen können KMUs in den Bereichen Beherbergung und Gastronomie sein, die sich in Schwierigkeiten gem. „Allgemeiner Gruppen-Freistellungs-Verordnung“ (AGVO) der Europäischen Kommission befinden, und Unternehmen mit touristischer Bedeutung oder zur Vorbereitung auf eine Betriebsübernahme durch Familienangehörige bzw. langjährige Beschäftigte.

Wie kann die Förderung zusammengefasst werden?
  • Ideelle Hilfestellung durch Ausarbeitung eines Unternehmensstabilisierungskonzepts. Es handelt sich um keine Investitionsförderung, sondern um eine Unterstützung bei der Verbesserung der finanziellen Lage des Unternehmens. Der Fokus der Förderung liegt auf der Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens.
  • Diese Art von Unterstützung ist aufgrund der EU-beihilferechtlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich nur einmalig möglich.
  • Gleichzeitig bestehen während der Förderungslaufzeit auch Einschränkungen für investive Maßnahmen.
  • Zinsenzuschuss in Höhe von max. 2 % p.a. für einen restrukturierten Kredit zwischen mind. 100.000 Euro und max. 2 Mio. Euro für eine Laufzeit von 10 Jahren.
  • Übernahme einer Haftung durch die OeHT für einen restrukturierten Kredit mit einer Haftungsquote von 80 %, Haftungssumme mind. 100.000 Euro und 4 Mio. Euro.
  • Bei Unterstützung mittels Zinsenzuschuss oder Haftungsübernahme muss das jeweilige Bundesland eine Anschlussförderung in – gemessen am Bruttosubventionsäquivalent – zumindest gleicher Höhe wie der Bund gewähren.

OeHT-Infos zur Unternehmensstabilisierung

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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