Finanzielle Hilfe für die Energiewende
Bevor Energie und damit Geld gespart werden kann, muss manchmal erst investiert werden. Welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen unterstützt werden, kann schnell sehr unübersichtlich werden.
Wir haben die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) und unsere Expertinnen von klimaaktiv gebeten, die wichtigsten für die Hotellerie relevanten Förderungsschwerpunkte für Investitionen in die Energiewende zusammenzustellen.
Einen Überblick zum gesamten Förderungsangebot finden Sie auf www.umweltfoerderung.at
Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik
Gefördert werden neu installierte Anlagen, die besonders innovative Komponenten oder innovative Anlagen- beziehungsweise Integrationskonzepte aufweisen. Besonderer Wert wird hierbei auf Systemintegration und das Potenzial zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage gelegt. Im Rahmen dieser Förderungsaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von innovativen PV-Anlagen größer 10 kWp bis 5 MWp gefördert. Stromspeicher können Teil des Projekts sein und mitgefördert werden.
Beispiele für solche Anlagen:
- Gebäudeintegration, Überdachung, Schallschutz, Denkmalschutz, schwimmende Anlagen, PV in Verbindung mit Aquakulturen, Agri-PV (Doppelnutzung bei agrarischen Flächen), Leichtbaumodule für ansonsten statisch nicht geeigneten Objekten, alpine PV, Verkehrswegeintegrierte PV (RIPV), innovative Parkraumüberdachung, PV in Schienenbetten oder über Fahrradwegen, etc.
- Vertiefte Integration des Projekts in z.B. Stromsysteme, Gebäudesysteme, Verkehrssysteme
Projektmonitoring: Im Rahmen der Projektumsetzung ist verpflichtend über ein vollständiges Betriebsjahr ein ausführliches Projektmonitoring durchzuführen, bei dem relevante technische, ökonomische und systemische Daten aufgezeichnet und ausgewertet werden.
Begleitforschung: Besonders innovative Projekte, die aus wissenschaftlicher Sicht von speziellem Interesse sind, werden von der Jury ausgewählt und erhalten einen Innovationsbonus von 5% bzw. 10% (siehe auch 4.2) Bei diesen wird auch eine Begleitforschung durchgeführt.
Die allgemeine Förderung von Photovoltaik-Anlagen wird über die sogenannte EAG-Abwicklungsstelle umgesetzt.
Mittlere Stromspeicheranlagen
Im Rahmen des Förderungsprogramms werden Investitionsmaßnahmen in die Planung und Umsetzung von Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität von 51 bis zu 1.000 kWh unterstützt. Gefördert werden neu installierte Stromspeicheranlagen, sowie die Erweiterung bestehender Anlagen, die zur Speicherung von Strom aus Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.
Im Sinne der Kreislaufwirtschaft wird auch der Einsatz von gebrauchten Speichern (second use) gefördert. Achten Sie darauf,
- dass die gebrauchte Anlage die kostengünstigere Alternative gegenüber einer Neuanlage darstellt,
- dass die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparatur- und Servicemöglichkeit über den Zeitraum der geltenden Behaltefrist gesichert ist und
- dass das gebrauchte Investitionsgut nicht bereits gefördert wurde.
Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung
Modul 3: Mikronetze mit- und ohne Wärmeverkauf
Gefördert werden
- Wärmeerzeugungsanlagen inklusive Wärmeverteilnetz zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung (ohne Wärmeverkauf), die in Verbindung mit einem Wärmeerzeuger zur zentralen Beheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden. („Innerbetriebliches Mikronetz“ - Abschnitt A)
Unter einem innerbetrieblichen Mikronetz versteht man die Wärmeversorgung von mehreren, baulich getrennten Gebäuden eines Unternehmens. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Wärmeleitungen zwischen den Gebäuden noch nicht bestehen dürfen (*gilt nicht für Biomasse-KWK). Die Anlage muss überwiegend zur Wärmeversorgung betrieblicher Zwecke genutzt werden. Gefördert wird der Neubau von Mikronetzen zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung (ohne Wärmeverkauf) in Verbindung mit einem Wärmeerzeuger zur zentralen Beheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie. Ein innerbetriebliches Mikronetz kann mit folgenden Wärmeerzeugern betrieben werden:
- Biomassekessel
- Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen
- Wärmepumpen
- Geothermie
- Solarthermie - Wärmeerzeugungsanlagen inklusive Wärmeverteilnetz zur Wärmeversorgung Dritter (Neu- und Ausbau) sowie eine Kombination aus beiden Maßnahmen zur Wärmeversorgung Dritter (Verkauf von Wärme), von zwei bis maximal neun externen Abnehmer oder Abnehmerinnen oder einem jährlichen Wärmeverkauf von weniger als 800 MWh nach der eingereichten Ausbaustufe. („Externes Mikronetz“ - Abschnitt
- Biomassekessel
- Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen
- Abwärme
- Wärmepumpen
- Geothermie
- Solarthermie
Die Erzeugungsanlagen müssen mit erneuerbaren Energieträgern oder Abwärme betrieben werden.
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Modul 4: Optimierung von Wärmeerzeugern und –verteilnetzen
Gefördert werden:
- Erneuerungs- oder Optimierungsmaßnahmen von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter (Abschnitt A)
Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung von Wärmeerzeugungsanlagen zur Einspeisung von Wärme in ein Fernwärmenetz zur Versorgung Dritter mit dem Ziel einer Reduktion des erforderlichen Energieeinsatzes. Dies umfasst Maßnahmen wie Steuerung, Nachrüstung brennstoffrelevanter Anlagenteile sowie den Austausch von voll funktionsfähigen Erzeugungsanlagen durch kleinere oder leistungsgleiche Neuanlagen unter der Voraussetzung, dass die Bestandsanlage zum Zeitpunkt der Antragstellung alle umweltspezifischen behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.
Für die Erneuerung von Wärmeerzeugungsanlagen muss lediglich eine Erhöhung des Gesamtnutzungsgrades nachgewiesen werden. Für Optimierungsmaßnahmen an Wärmeerzeugern muss eine Reduktion der eingesetzten Gesamtenergie von 5 % nachgewiesen werden (gilt nicht für die ausschließliche Erneuerung von Wärmeerzeugungsanlagen). - Umbaumaßnahmen und Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze und Optimierung von Wärmeverteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter (Abschnitt B)
Gefördert wird der Umbau und die Optimierung von Fernwärmenetzen mit dem Ziel einer Reduktion des Energieeinsatzes. Dies umfasst sekundärseitige Optimierungsmaßnahmen für Anlagenteile, die sich im Eigentum der förderungswerbenden Person befinden. Generelle Förderungsbestimmungen für Optimierungsmaßnahmen bei Wärmeverteilnetzen.
Für die Erneuerung von Wärmeverteilnetzen muss eine Erhöhung des Gesamtnutzungsgrades und eine Reduktion der eingesetzten Gesamtenergie von 5 % nachgewiesen werden. Für Optimierungsmaßnahmen an Wärmeverteilnetzen muss eine Reduktion der eingesetzten Gesamtenergie von 5 % nachgewiesen werden.
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Das Programm „Verdichtung Wärmeverteilnetze“ könnte für den einen oder anderen Betrieb, der ein Wärmeverteilnetz auf Basis von Biomasse oder Geothermie bis max. 100 kW Nennwärmeleistung betreibt. Hier wird die Errichtung von bis zu 25 zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen gefördert.
Energiesparmaßnahmen
Gefördert werden vor allem:
- Energiesparmaßnahmen in Betrieben: Investitionskostenzuschüsse werden beispielsweise für Wärmetauscher, Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme, Pufferspeicher, Pumpen oder Steuerungselektronik gewährt.
- Thermische Bauteilsanierung: Für die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches oder den Austausch von Fenstern und Außentüren können Pauschalsätze pro sanierter Fläche beantragt werden.
- Förderungen gibt es auch für eine umfassende Gebäudesanierung und Fassaden- und Dachbegrünungen,
- Maßnahmen zur Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssysteme (BACS - building automation and control systems) im Rahmen der Gebäudeautomatisierung für Dienstleistungsgebäude sowie
- LED-Systeme im Innenbereich unter 20 kW Anschlussleistung der umgestellten LED-Beleuchtung bzw. ab 20 kW im Innenbereich sowie Straßen- und Außenbeleuchtung und Sportstätten.
Energieversorgung
Für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf nachhaltigere Formen der Energieversorgung gibt es ebenfalls mehrere Förderprogramme.
Im Rahmen der Initiative „Raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) mit einer thermischen Nennleistung kleiner 100 kW durch eine klimafreundliche Technologie (Holzheizung, Wärmepumpe, hocheffiziente und klimafreundliche Nah- oder Fernwärme) mit überwiegend betrieblicher Nutzung gefördert. Auch im Neubau ist eine Förderung möglich. Wesentlich für die Wahl des neuen Heizungssystems ist die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz. Ist dies gegeben, kann der Anschluss daran gefördert werden. Ist dies nicht möglich, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Förderschienen für klimafreundliche und hocheffiziente Nah- und Fernwärme über 100 kW Anschlussleistung. In Gebieten in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung besteht können Biomasse Einzelanlagen (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse, Stückholz) oder Wärmepumpenmit einer thermischen Nennleistung ab 100 kW gefördert werden.