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Alles rund um dein Praktikum
Arbeit & Fachkräfte

Alles rund um dein Praktikum

Das Pflichtpraktikum ist ein wesentlicher Bestandteil deiner Ausbildung. Du kannst Praxisluft schnuppern und dich fachlich, persönlich und sozial weiterentwickeln. Hier für dich die wichtigsten Infos:

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Good to know

Hier findest du alle wichtigen rechtlichen Informationen rund um dein Praktikum. Beachte bitte, dass diese rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Praktikum in Österreich gelten. In anderen Ländern gelten andere Gesetze rund um Praktika!

  • Deine Fachlehrer:innen informieren dich auch gerne über die Anforderungen eines Praktikums: Was sollte dein Praktikum unbedingt beinhalten? Was ist nicht Teil eines Praktikums? Sprich deine Lehrer:innen einfach direkt darauf an!
  • Auch Praktika im Ausland sind im Hinblick auf deine sprachlichen und persönlichen Kompetenzen sehr zu empfehlen. Informiere dich hier über die landesspezifischen Vorschriften. Finanzielle Hilfestellungen sind in Europa über das Programm Erasmus+ möglich. 
  • Wenn du Betriebe gefunden hast, bei denen du gerne dein Praktikum absolvieren würdest, dann schick denen eine aussagekräftige Bewerbung mit deinem Lebenslauf und Zeugnissen. Frag nach ein paar Tagen nach, ob deine Unterlagen gut angekommen sind und ob du für ein persönliches Treffen vorbeikommen kannst.
  • Informiere deine Schule über das geplante Praktikum. Hier wird nochmals geprüft, ob der Betrieb alle Voraussetzungen für dein Praktikum erfüllt.
  • Wenn du dir mit deinem Arbeitgeber/deiner Arbeitgeberin über das Praktikum einig bist, schließt du mit ihm/ihr einen Praktikumsvertrag ab. Dieser sollte auch eine Vereinbarung über eine Praktikumsbestätigung enthalten. Wenn du minderjährig bist, müssen deine Erziehungsberechtigten den Vertrag ebenfalls unterzeichnen.

Pflichtpraktikant:innen unterliegen dem Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmerinnen im Hotel- und Gastgewerbe. Ob eine Person ein:e Pflichtpraktikant:in ist, hängt davon ab, ob das Praktikum von einer Schule oder Hochschule vorgeschrieben ist. Auf das Alter der Pflichtpraktikant:innen kommt es nicht an.

Der Inhalt des einzelnen Pflichtpraktikums ergibt sich daher aus den entsprechenden Schul- bzw. Hochschulvorschriften:

  • Wird das Erlernen praktischer Fähigkeiten, wie Servieren, Kochen, etc. verlangt, werden die Pflichtpraktikant:innen als Arbeiter:innen eingesetzt.
  • Wird hingegen das Erlernen kaufmännischer Fähigkeiten verlangt, werden die Pflichtpraktikant:innen als Angestellte eingesetzt.

Das kann von Schuljahr zu Schuljahr auch wechseln.

Seit 1.11.2024 ist die Mindestentlohnung von Pflichtpraktikant:innen einheitlich geregelt, unabhängig davon, ob sie als Arbeiter:innen oder als Angestellte eingesetzt werden. Auf das Alter des Pflichtpraktikant:innen kommt es nicht an.

Pflichtpraktikant:innen haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe des jeweils geltenden Lehrlingseinkommens für das mit dem Schuljahr korrespondierende Lehrjahr. Praktika, die zwischen zwei Schuljahren geleistet werden, sind dem vorangegangenen Schuljahr zuzurechnen.

Pflichtpraktikant:innen, die für ihre Ausbildung eine Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung als Voraussetzung benötigen, haben Anspruch auf einen Mindestlohn/-gehalt in Höhe des jeweils geltenden Lehrlingseinkommens des 4. Lehrjahres.

Zu beachten: Pflichtpraktikant:innen, die als Arbeiter:innen eingesetzt werden, haben erst nach Ablauf des Probemonats Anspruch auf Sonderzahlungen. Der Probemonat gilt im Übrigen automatisch laut Kollektivvertrag.

Lohntabellen ab 01.11.2024

 

Auf welche Weise Pflichtpraktikant:innen eingesetzt werden können, hängt davon ab, wie alt sie sind. Sind sie 15 Jahre alt oder haben sie vor dem 15. Geburtstag bereits die Schulpflicht vollendet, gelten sie als Jugendliche, und zwar bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach gilt man als erwachsen.

Jugendliche dürfen nur bis 20 Uhr arbeiten und keine Überstunden leisten. Für Jugendliche über 16 Jahre ist im Hotel- und Gastgewerbe eine Beschäftigung an einzelnen Tagen bis 23 Uhr, mit einer entsprechenden Jugendlichenuntersuchung regelmäßig bis 23 Uhr erlaubt. Außerdem dürfen Jugendliche über 16 Jahre maximal 3 Überstunden für bestimmte Arbeiten, z.B. Abschlussarbeiten, pro Woche leisten.

Alle Jugendlichen müssen entweder eine Wochenruhe von zwei zusammenhängenden Kalendertagen einhalten oder eine Wochenruhe von 43 Stunden, in die der Sonntag fällt, freibekommen, wenn sie zusätzlich an einem Sperrtag in der Folgewoche freihaben.

Außerdem darf an maximal drei Sonntagen hintereinander gearbeitet werden und muss die Hälfte der in die Zeit des Pflichtpraktikums fallenden Sonntage frei sein.

Für Erwachsene gelten die allgemeinen Regeln zu Arbeitszeit und Arbeitsruhe.

Von deinem Praktikumsbetrieb erhältst du nach dem Praktikum eine Bestätigung oder noch besser ein Zeugnis.

Als Minimum sollte dieses Schriftstück folgende Punkte beinhalten:

  • deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Anschrift
  • den Zeitraum des Praktikums
  • mit welchen Aufgaben und Tätigkeiten du betraut warst

Die genaue zeitliche Dokumentation der Praktika ist wichtig, damit die jährlich notwendige Wochenanzahl des Pflichtpraktikums und vor dem Antreten zur abschließenden Prüfung die notwendige Gesamtdauer über die Jahre der Ausbildung an einer Tourismusschule nachgewiesen werden können.

Jedes Praktikum ist ein Sprungbrett zu weiteren spannenden Jobmöglichkeiten. Nutze daher die Gelegenheit, ein ausformuliertes Arbeits-Zeugnis zu bekommen, in dem auch deine besonderen Eigenschaften und dein Arbeitseinsatz lobend hervorgehoben werden. 

  • Die erste Anlaufstelle sollte dein:e Fachlehrer:in sein. Bitte erkundige dich auch nach einer Notfallnummer deiner Schule, die du ins Praktikum mitnehmen kannst. 
  • Bei schwerwiegenden Problemen wie etwa sexuellen Übergriffen oder sonstigen gravierenden arbeitsrechtlichen Verstößen, solltest du nicht zuwarten und unverzüglich bei deiner Schule Meldung erstatten und dich an die Gewerkschaft bzw. Arbeiterkammer wenden! www.vida.at 

Hotels mit Gütesiegel für Praktikant:innen

Hier können wir dir die Genossenschaft ATRACT empfehlen, die sich auf die Vermittlung von Mitarbeiter:innen in der Hotellerie spezialisiert hat.  
Führungskräfte der teilnehmenden Betriebe werden in Bezug auf Fairness am Arbeitsplatz und Wertschätzung gegenüber Mitarbeiter:innen immer wieder geschult. Die Einhaltung der Fairness-Regeln ist wichtiger Bestandteil des jährlichen Qualitäts-Audits. ATRACT führt auch eine Liste von Hotels, die sich besonders um Praktikant:innen bemühen. Ihr seid herzlich willkommen, euch zu bewerben!

Ihre Ansprechpartnerin

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mitgliederservice Arbeitsmarktinitiativen E-Mail senden +43 1 5330952-32

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