Hoteleigene "Stornoversicherung"
Welche Rechtsfolgen sind beim Anbieten einer hoteleigenen „Stornoversicherung“ zu beachten?
Lesezeit:
Manche Betriebe bieten eine hoteleigene „Stornoversicherung“ an, dabei ist es aber auch notwendig über die möglichen Rechtsfolgen Bescheid zu wissen. Bei diesen „Stornoversicherungen“ treffen in vielen Fällen die wesentlichen Kriterien für die Klassifizierung als Versicherung zu. Daraus ergeben sich folgende aufsichtsrechtliche und steuerliche Konsequenzen:
- Gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) muss für den Abschluss von Versicherungsgeschäften eine Konzession vorhanden sein.
- Versicherungsumsätze sind einer etwaigen Versicherungssteuer zu unterziehen. Bei Verkürzung von Abgaben (z.B. Versicherungssteuer) könnte ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden.
Wir empfehlen dringend, Stornoversicherungen ausschließlich über ein konzessioniertes Versicherungsunternehmen, wie den ÖHV-Partner „Europäische Reiseversicherung“ anzubieten. Eine Zusammenfassung zu den gesetzlichen Risiken und praktischen Erfahrungen finden Sie unten im Downloadbereich.
Stand: Jänner 2017