Mündliche Vereinbarungen mit Lieferanten
Grundsätzlich kann jedes Rechtsgeschäft auch mündlich abgeschlossen werden. Was ist aber im Streitfall?
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Im Streitfall steht jedoch Aussage gegen Aussage. Daher ist für Verträge die Schriftform empfehlenswert.
Im täglichen Geschäft mit Zulieferbetrieben kann es vorkommen, dass eine Lieferung als mangelhaft oder unvollständig gesehen und ein Preisnachlass vereinbart wird – oft nur mündlich. Wird später vom Lieferanten dennoch die Zahlung in voller Höhe eingefordert, so ist das Hotel als Leistungsempfänger behauptungs- und beweispflichtig. Bei mündlichen Vereinbarungen steht somit Aussage gegen Aussage. Bei einem Rechtsstreit obliegt es nun der richterlichen Beweiswürdigung welcher Verfahrenspartei Glauben geschenkt wird. Auf Grund der vorgenannten Beweislastverteilung gehen allerdings allfällige Zweifel zu Lasten des Hotels.
Stand: Mai 2017