Zum Inhalt

Mündliche Vereinbarungen mit Lieferanten

Grundsätzlich kann jedes Rechtsgeschäft auch mündlich abgeschlossen werden. Was ist aber im Streitfall?

Lesezeit: 

Im Streitfall steht jedoch Aussage gegen Aussage. Daher ist für Verträge die Schriftform empfehlenswert.

Im täglichen Geschäft mit Zulieferbetrieben kann es vorkommen, dass eine Lieferung als mangelhaft oder unvollständig gesehen und ein Preisnachlass vereinbart wird – oft nur mündlich. Wird später vom Lieferanten dennoch die Zahlung in voller Höhe eingefordert, so ist das Hotel als Leistungsempfänger behauptungs- und beweispflichtig. Bei mündlichen Vereinbarungen steht somit Aussage gegen Aussage. Bei einem Rechtsstreit obliegt es nun der richterlichen Beweiswürdigung welcher Verfahrenspartei Glauben geschenkt wird. Auf Grund der vorgenannten Beweislastverteilung gehen allerdings allfällige Zweifel zu Lasten des Hotels.

 

Stand: Mai 2017

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.