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Ruhepause während der Arbeitszeit

Ruhepause während der Arbeitszeit

Beachten Sie bei der Gestaltung der Dienstpläne in Ihrem Hotel die Verpflichtung, Ihren Beschäftigten eine Ruhepause zu gewähren.
Anschaulich erklärt von unserem Arbeitsrechtsexperten Dr. Günther Steinlechner - Stand November 2023

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Die Beachtung der Ruhepausen ist wichtig. Bei einer Verletzung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften im Arbeitszeitgesetz drohen Anzeigen durch das Arbeitsinspektorat und hohe Verwaltungsstrafen. Damit Sie Schwierigkeiten von vornherein vermeiden, finden Sie hier die Details:

Lage und Ausmaß

Die Arbeitszeit ist spätestens nach 6 Stunden durch eine unbezahlte Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen. Die Ruhepause dient der Regeneration der Arbeitskraft des Arbeitnehmers. Während der Ruhepause muss der Arbeitnehmer keine Arbeit leisten und sich auch nicht für die Arbeit bereithalten, er kann über diese Zeit frei verfügen, also beispielsweise eine vom Betrieb angebotene Mahlzeit essen.

Achtung

  • Von dieser Verpflichtung darf durch Vereinbarung nicht abgewichen werden. Dies gilt auch dann, wenn eine abweichende Regelung vom Arbeitnehmer ausdrücklich gewünscht wird. In diesem Sinne ist es ratsam, die Dienstpläne für Teilzeitkräfte so zu gestalten, dass die Arbeitszeit an den einzelnen Arbeitstagen höchstens 6 Stunden oder so deutlich über 6 Stunden beträgt, dass eine Ruhepause von einer halben Stunde als sinnvoll akzeptiert werden kann.

Beispiel:
Eine Mitarbeiterin in Teilzeit wird von Ihnen im Dienstplan an einem Tag zu 7 Stunden Arbeitszeit eingeteilt. Die Mitarbeiterin kommt zu Ihnen und teilt ihnen mit, dass sie die Arbeitszeit von 7 Stunden lieber „im Stück“ konsumieren und die Ruhepause nach den 7 Stunden Arbeitszeit „nachholen“ will. Trotz ihres ausdrücklichen Wunsches muss die Mitarbeiterin spätestens nach 6 Stunden eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde halten. Kommen Sie stattdessen dem Wunsch der Mitarbeiterin aus Gefälligkeit nach, droht ihnen eine Anzeige mit nachfolgender Verwaltungsstrafe.

 

Teildienste

Eine unbezahlte Ruhepause ist bei Teildiensten nur dann zu gewähren, wenn der erste Teildienst am Tag länger als 6 Stunden dauert. Dauert der erste Teildienst am Tag höchstens 6 Stunden und beträgt die Unterbrechung zwischen den Teildiensten mindestens eine halbe Stunde, dann ist die Ruhepause durch die Unterbrechung konsumiert. Es muss dann weder beim ersten Teildienst am Tag noch bei einem späteren Teildienst am Tag eine Ruhepause gehalten werden.

Beispiel 1:
Teildienst 1: 3 Stunden
Unterbrechung: 5 Stunden - Ruhepause darin enthalten
Teildienst 2: 5 Stunden

Beispiel 2:
Teildienst 1: 7 Stunden - darin zwingend eine halbe Stunde Ruhepause, somit nur 6,5 Stunden Arbeitszeit
Unterbrechung: 3 Stunden
Teildienst 2: 3 Stunden

Beispiel 3:
Teildienst 1: 3 Stunden
Unterbrechung: 5 Stunden - Ruhepause darin enthalten
Teildienst 2: 7 Stunden - keine weitere Ruhepause notwendig

 

Teilung der Ruhepause

Die unbezahlte Ruhepause kann, wenn dies schriftlich vereinbart wird, in zwei Teile á 15 Minuten oder in drei Teile á 10 Minuten aufgeteilt werden.

 

Rauchen und Rauchpausen

Rauchpausen sind in der Praxis freiwillig gewährte Pausen für die Raucher, die vom Betrieb als Arbeitszeit bezahlt werden. Dazu besteht aber keine Verpflichtung. Der Betrieb muss zusätzlich zur unbezahlten Ruhepause von mindestens einer halben Stunde keine Pausen zum Rauchen gewähren. Gewährt er freiwillig solche Rauchpausen, dann muss er sie nicht bezahlen und kann sie als unbezahlte Unterbrechungen der Arbeitszeit erfassen.

Achtung

  • Sie müssen aufgrund des Hausrechts Rauchen im Betrieb und am gesamten Betriebsgelände nicht akzeptieren. Haben Sie das Rauchen im Betrieb und am gesamten Betriebsgelände verboten, dann darf in der unbezahlten Ruhepause von mindestens einer halben Stunde nur außerhalb des Betriebes und des Betriebsgeländes geraucht werden.

Aufzeichnung der Ruhepause

Die Ruhepause ist in den Arbeitszeitaufzeichnungen zu erfassen. Das ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn die Ruhepause entweder fix festgelegt ist oder die Beschäftigten die Möglichkeit haben, in einem längeren Pausenrahmen die Ruhepause nach freier Wahl zu konsumieren. Siehe dazu auch unseren Artikel zum Thema „Arbeitszeitaufzeichnungen“!

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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