Reisen mit Minderjährigen
Welche Unterlagen sollen Gäste, die mit Minderjährigen verreisen, die nicht ihr eigenes Kind sind, mit sich führen?
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Reisen im familiären Verbund
Das Vorliegen eines „familiären Verbundes“ ist grundsätzlich vom Gast eines Beherbergungsbetriebes zu beurteilen.
Der Beherbergungsbetrieb hat sich auf die Angaben des Ersteingetragenen Gastes des „familiären Verbundes“ zu verlassen und ist grundsätzlich nicht verpflichtet diese Angaben zu überprüfen.
Sofern ein „familiärer Verbund“ vorliegt, ist die Vorlage eines Reisedokumentes von Minderjährigen nicht zwingend erforderlich.
Nach Ansicht des Innenministerium ist der Begriff des "familiären Verbundes" großzügig auszulegen.
Sofern kein "familiärer Verbund" vorliegt, ist das Vorweisen eines Reisedokumentes des Kindes erforderlich.
Zusätzlich gibt es von mehreren Stellen die Empfehlung, dass betroffene Gäste eine Reisevollmacht für das Kind mit sich führen.