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Bestpreisklausel und Ratenparität Ende

Der Nationalrat hat am 09.11.2016 die Novellierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb und des Preisauszeichnungsgesetzes beschlossen. Das bedeutet…

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Bisher konnten Buchungs- und Vergleichsplattformen im Wege von Bestpreisklauseln den Hotels untersagen, auf anderen Vertriebswegen oder auf der eigenen Homepage günstigere Preise anzubieten, wodurch die freie Preisbildung beeinträchtigt wurde.

Durch die Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) gilt nun jede Einschränkung Ihrer unternehmerischen Freiheit bei der Preisfestsetzung durch Online-Buchungsplattformen als aggressive Geschäftspraxis und ist daher verboten. Die Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes hält explizit fest, dass Hoteliers ihre Preise frei festlegen können müssen und dass jede Preisbindungs- oder Bestpreisklausel durch Buchungsplattformen nichtig und daher unwirksam ist, also nicht beachtet werden muss.

 

Weiters müssen Hoteliers Zimmerpreise nicht mehr in jedem Zimmer aushängen, der Aushang von Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich genügt.

 

Stand: Mai 2017

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Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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