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Pfand ab 2025

Pfand ab 2025

Ab 01. Jänner 2025 wird für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall ein Pfand in Höhe von 25 Cent eingeführt, das entlang der Lieferkette von den jeweiligen Abnehmer:innen im Namen und auf Rechnung von Recycling Pfand Österreich einzuheben ist. Wir haben zusammengefasst, was das für die Hotellerie bedeutet.

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  • Achtung: Wir organisieren für 29. Oktober um 10:30 Uhr einen kostenlosen Online-Talk mit Recycling Pfand Österreich! Einladung folgt via Newsletter. Sie haben noch keinen ÖHV-Newsletter? Dann bitte hier anmelden.

Was gilt ab 01.01.2025?

In der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen  wird definiert, dass ab 01.01.2025 Pfand in der Höhe von 25 Cent auf Flaschen und Dosen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter zu entrichten ist. Ausgenommen sind Milchverpackungen und Tetrapacks.

Verpackungen, die vor dem 01. April 2025 abgefüllt werden, dürfen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes abgegeben werden (Übergangsregelung).

Was bedeutet das für Hotellerie und Gastronomie?

  • Hotellerie und Gastronomie zählen zu den sogenannten Letztvertreiber:innen.
  • Jede:r, die:der Getränke in Dosen oder Kunststoffflaschen an Letztverbraucher:innen verkauft oder gratis verteilt, ist verpflichtet, restentleerte Verpackungen zu  geschäftsüblichen Öffnungszeiten von Letztverbraucher:innen gegen Auszahlung des Pfandbetrages zurückzunehmen. Die Rücknahme kann mit Hilfe von Rücknahmeautomaten oder manuell erfolgen. Letztvertreiber:innen müssen sich - sofern sie Leergut an  Lieferant:innen zurückgeben wollen - bei Recycling Pfand Österreich als Rücknehmer:in registrieren
  • Wenn in Gastgewerbebetrieben in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden, sondern vor Ort bleiben (sprich: abserviert werden), muss kein Pfand eingehoben oder ausbezahlt werden und es besteht auch keine Rücknahmeverpflichtung. So wird es derzeit auch schon beim Verkauf von Flaschenbier in der 0,5l-Pfandflasche gehandhabt.
  • Achtung bei Getränkeautomaten: Wer Einweggetränkeverpackungen aus Automaten vertreibt, hat der zentralen  EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH einen von dieser Stelle bestimmten Ausgleichsbeitrag je Gebinde zu bezahlen, es sei denn, man kann nachweisen, dass eine Rücknahmemöglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Automaten besteht. Am Automaten ist deutlich sichtbar über diese Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Für Rücknahmeautomaten können bis zum 30.06.2025 Föderungen beantragt werden (first come first served).

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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