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Pauschalreisegesetz seit Juli 2018

Pauschalreisegesetz seit Juli 2018

Für Verträge, die nach dem 01.07.18 geschlossen wurden, gilt das neue Pauschalreisegesetz, das der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie dient.

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Hotels, die z.B. Packages inklusive Wellnessbehandlungen, Skipass oder dem Verleih von Sportausrüstung anbieten, sollten sich damit auf jeden Fall mit dem Pauschalreisegesetz auseinandersetzen.

ÖHV-Leitfaden "Pauschalreisegesetz"

Einen Überblick über das Pauschalreisegesetz, die damit verbundenen Rechtsfolgen aber auch konkrete Beispiele für die Praxis bietet Ihnen dieser Leitfaden

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FAQs

Wir haben die häufigsten Fragen für Sie beantwortet.mehr erfahren

Wann brauche ich als Hotelier eine Reisebüro-Konzession?

Welche Leistungen dürfen im Rahmen der Gewerbeberechtigung Gastronomie und Hotellerie angeboten werden und ab wann brauchen Sie eine weitere Gewerbeberechtigung? mehr erfahren

Insolvenzabsicherung

Eine Insolvenzabsicherung ist verpflichtend, wenn Sie Pauschalreisen anbieten und dafür Anzahlungen entgegennehmen oder eine Rückreise inkludieren. mehr erfahren

Stand: Juni 2018

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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