NIS-2-Gesetz
Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 (NISG 2024) enthält Regelungen und Verpflichtungen zur Erhöhung der Cybersicherheit, die Hotellerie kann indirekt betroffen sein.
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Mit dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 (NISG 2024) soll die NIS-2-Richtlinie der EU (Cybersicherheitsrichtlinie) bis 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Die nationale Umsetzung scheiterte in Österreich bis dato, da die notwendige parlamentarische Mehrheit für den Gesetzesentwurf nicht erreicht werden konnte.
Adressaten und direkt betroffen sind grundsätzlich Unternehmen aus „kritischen“ Sektoren, wie z.B. Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trink- und Abwasser, digitale Infrastruktur oder öffentliche Verwaltung.
Indirekt betroffen können allerdings auch Unternehmen aus anderen Sektoren im Rahmen von Lieferketten sein. Hotels können z.B. Dienstleistungen für NIS-2-betroffene Unternehmen bringen (Tagung, Kongress etc.) und müssen damit rechnen, dass Kundinnen und Kunden die Erfüllung bestimmter Sicherheitsvorgaben einfordern. Das bedeutet, dass sie ihrerseits zumindest Basis-Vorkehrungen zur Cybersicherheit treffen müssen.
Die Wirtschaftskammer hat umfassende Informationen zu NIS-2 für die Tourismusbranche aufbereitet und Mindestvorgaben an Informationssicherheit für nicht direkt betroffene Unternehmen wie folgt zusammengefasst:
Ein Unternehmen, das die Basissicherheitsmaßnahmen erfüllt,
- hat eine Sicherheitsrichtlinie für das eigene Unternehmen erlassen
- schult seine Mitarbeiter regelmäßig zu Informationssicherheit
- hat eine:n oder mehrere zuständige Ansprechpartner:innen für Informationssicherheit
- hat ein aktuelles Verzeichnis seiner Geräte und Anwendungen
- hat Zugriffe auf Dateien und Programme auf das erforderliche Ausmaß reduziert
- fordert die Verwendung sicherer Passwörter ein
- hat eine sichere Konfiguration der eingesetzten Geräte
- schützt den eigenen Internetauftritt
- führt Updates stets zeitnah durch
- schützt sich und sein Netzwerk gegen unberechtigte Zugriffe von außen
- setzt Schutzprogramme gegen bösartige Software ein
- macht regelmäßige Backups seiner Systeme und kontrolliert diese
- hat einen Notfallplan für einen IT-Sicherheitsvorfall
Die WKO hat für obige Punkte Muster und Vorlagen ausgearbeitet.
Stand: Juli 2024