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Mitarbeiterrabatte

So sind Mitarbeiterrabatte steuerlich zu behandeln…

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Gemäß § 3 Abs. 1 Z 21 EStG sind Mitarbeiterrabatte steuerlich wie folgt zu behandeln:

  • Mitarbeiterrabatte bis maximal 20 % sind steuerfrei (Freigrenze)
  • Übersteigt der Rabatt die 20 %-Grenze kommt der jährliche Freibetrag von 1.000 Euro zur Anwendung.
  • Basis: üblicher Preis an fremde Dritte (für Einzelpersonen – auch Firmen- oder Großkunden, nicht Gruppentarife) nach Abzug üblicher Rabatte

Beispiel:

Üblicher Preis nach Abzug der üblichen Rabatte = 100 Euro

  • Verkauf an MA um 80 Euro = 20 Euro Rabatt steuerfrei
  • Verkauf an MA um 70 Euro = gesamter geldwerter Vorteil von 30 Euro (nicht die Differenz zu 20 %) ist zu versteuern, wenn jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro überschritten wird

 

Stand: Februar 2017

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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