Zum Inhalt
Aufzüge im Hotel

Aufzüge im Hotel

Aufzüge sind nicht nur ein wesentlicher Bestandteil des Komforts in Ihrem Hotel, sondern auch ein sensibles Thema hinsichtlich Sicherheit und rechtlicher Vorgaben. Damit Sie bestens informiert sind, haben wir TÜV AUSTRIA gebeten, die wichtigsten Informationen rund um den sicheren Betrieb von Aufzügen in Österreich zusammenzufassen.

Lesezeit: 

Die gesetzliche Grundlage der Aufzugsüberprüfung

Die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Aufzugsüberprüfung ist in Österreich in der Hebeanlagenbetriebsverordnung 2009 §4 geregelt. Zusätzlich können weitere Vorgaben der jeweiligen Landesgesetze relevant sein. Welcher Verordnung Sie dezidiert unterliegen und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, hängt daher davon ab in welchem Bundesland Sie Ihr Hotel betreiben und wie groß es ist. Im Zuge der Überprüfung wird erhoben, ob Ihre Aufzugsanlagen konform der jeweiligen Betriebsvorschrift funktionieren.

Wie oft muss ein Hotelaufzug überprüft werden?

Die gesetzlich vorgeschriebene Prüffrist richtet sich nach der Anlagencharakteristik des jeweiligen Aufzugs. Bei üblichen Personenaufzügen beträgt das erforderliche Prüfintervall 12 Monate, bei Kleinlastenaufzügen kann es bis zu max. 36 Monaten ausgedehnt werden. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haften Sie als Betreiber eines Aufzugs für die Sicherheit der Fahrgäste. Die Überprüfung durch eine:n unabhängige:n Sachverständige:n im geforderten Zeitabstand minimiert Ihr Haftungsrisiko und gewährleistet Ihnen die erforderliche Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhöht sie die Betriebssicherheit und senkt Ihre Kosten erheblich, da potenzielle Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden können.

Beispiele der Schadensfrüherkennung:

  • Mangelhafte Fahrkorbführungen
  • Verzogene Schienenstränge
  • Brüche von Tragseilen
  • Lose Verschraubungen
  • Versagen von korrodierten Bauteilen
  • Ölverschmierte und verschmutzte Schachtgruben u.v.m.

Wie muss der Notruf organisiert sein?

In Österreich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Aufzug über ein Notrufsystem verfügen muss, das rund um die Uhr überwacht wird. Viele Hotels setzen auf externe Anbieter:innen oder Aufzugsfirmen, die den Notrufservice überwachen und im Ernstfall sofort ein Einsatzteam schicken können. Für die Dienstleister:innen ist es genau ersichtlich, von welchem Aufzug der Notruf gesandt wird und die zuständigen Mitarbeiter:innen stellen umgehend sicher, dass Hilfe innerhalb von 30 Minuten vor Ort ist, um eingeschlossene Personen zu befreien.

Zusätzlich ist es unerlässlich, dass auch Ihre Mitarbeiter:innen im Notfall handlungsfähig sind. Eine Schulung direkt an Ihrer Aufzugsanlage qualifiziert Ihr Team dazu, eine gefahrlose Personenbefreiung aus dem Aufzug, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, durchzuführen. Nach Abschluß des Trainings erhalten die Teilnehmer:innen ein „Aufzugswärter-Zertifikat“, das ihre Befugnis zur Notbefreiung bestätigt. Eine Auffrischung wird jährlich empfohlen, um Gelerntes zu wiederholen und den Mitarbeiter:innen ausreichend Selbstvertrauen für diese wichtige Aufgabe zu vermitteln.

Stromausfall – was nun?

Stromausfälle sind in Hotels eine Herausforderung – insbesondere auch im Hinblick auf den sicheren Betrieb des Aufzugs. Es ist wichtig, dass Sie auf solche Situationen vorbereitet sind!

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Aufzug an eine zuverlässige Notstromversorgung angeschlossen ist. Im Falle eines Blackouts muss es möglich sein, Personen sicher und schnell aus dem Aufzug zu befreien. Die Notstromversorgung ist daher unbedingt regelmäßig zu überprüfen, um kritische Systeme wie den Aufzug im Anlassfall funktionsfähig zu halten. Entwickeln Sie außerdem einen spezifischen Notfallplan, sodass Ihre Mitarbeiter:innen bei derartigen Vorfällen in der Lage sind, schnell und besonnen zu reagieren. Zu bedenken gilt es auch, dass es im Ernstfall bei längeren Aufenthalten in der Aufzugskabine sogar zu Sauerstoffmangel kommen kann. Bei außen installierten Anlagen treten außerdem Temperaturschwankungen auf. Je nach Jahreszeit können extrem hohe , oder niedrige Temperaturen zu Notfallsituationen führen, die besorgniserregende Auswirkungen haben könnten.

Lassen Sie Ihr Team daher zeitgerecht schulen, damit es im Ernstfall eine Not-Evakuierung von im Aufzug eingeschlossenen Personen durchführen kann. So gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Gäste.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Betrieb eines Hotelaufzugs große Verantwortung mit sich bringt. Indem Sie Ihre Aufzugsanlagen durch ein seriöses Prüfinstitut jährlich überprüfen lassen, entsprechen Sie den gesetzlichen Vorgaben und reduzieren Sie Ihr Haftungsrisiko.

Stand: November 2024

 

Über TÜV Austria

TÜV AUSTRIA als akkreditierte Inspektionsstelle kennt alle relevanten Prüf-Anforderungen, ist österreichweit vertreten, frei von wirtschaftlichen Interessen und ein kompetenter Partner in allen Fragen der Aufzugstechnik. Rechtzeitig durchgeführte Mitarbeiter-Schulungen sorgen für die Sicherheit Ihrer (Fahr)Gäste! TÜV AUSTRIA unterstützt Sie zudem mit eigens konzipierten Blackout-Schulungen und folgenden weiteren Leistungen:

  • Erstprüfungen & Inbetriebnahmen
  • Erhebung sicherheitstechnischer Gefährdungen
  • Evaluierung der Aufzugsanlage für die Nutzung durch beeinträchtigte Personen
  • Gutachtertätigkeiten
  • Prüfungen gem. Elektroschutzverordnung
  • Prüfungen nach Modernisierungen
  • Unterstützung bei Ausschreibungen u.v.m

Kontakt: T: +43 504 54-1313, customer@tuv.at

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

Mit freundlicher Unterstützung

Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.