Lehrlingsförderung
Sie bilden Lehrlinge in Ihrem Betrieb aus? Hier erfahren Sie, welche Förderungen im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung möglich sind und wie sie diese am besten nutzen können.
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Die Förderung von Lehrlingen und Lehrbetrieben wird in Österreich über die Wirtschaftskammer abgewickelt.
Förderungen für Lehrbetriebe
- Basisförderung
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) auszubilden, werden im folgenden Ausmaß gefördert:
- für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
- für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
- für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen - Förderung für Internatskosten
- Coaching und Beratung: Lehre statt Leere
- Förderung für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
- Förderung für ausgezeichnete und gute Lehrabschlüsse
- Weitere Förderungen für Lehrbetriebe
- AMS-Förderung für ausgewählte Lehrlinge
Das AMS fördert die Ausbildung ausgewählter Lehrlinge, wie z.B. Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifikation oder Erwachsene (Ü18), die durch eine Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern.
Förderungen für Lehrlinge
- Förderungen für Lehrlinge im Überblick
- Digi Scheck für Lehrlinge
Gefördert werden 100 % der Kosten für genehmigte Kurse, welche die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen, bis zur Obergrenze von 500 Euro je Kurs. Bis zu 3 Kurse je Lehrling sind pro Kalenderjahr möglich. Eine Liste der Bildungsanbieter finden Sie ebenso auf dieser Seite. - Coaching für Lehrlinge
- Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung
- Unterstützungen und Föderungen durch Bund und Bundesländer