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Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe ab 01.11.2024

Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe ab 01.11.2024

Die Sozialpartner haben sich für 2024 auf eine Lohnerhöhung von durchschnittlich 6 % per 01.05.2024 und weiteren 2 % per 01.11.2024 geeinigt. 2025 wird um die Jahresinflation plus 1 % erhöht. Mit 01. November 2024 treten maßgebliche Änderungen im Rahmen-Kollektivvertrag in Kraft.

Lesezeit: 

Der Kollektivvertrag regelt viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, welche nicht in Gesetzen geregelt sind, wie z.B. Mindestgehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, usw.

Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden, außer die Kollektivverträge erlauben dies ausdrücklich.

Lohn- und Gehaltsabschluss 2024/25

  • Kollektivvertragliche Löhne und Gehälter steigen per 01. Mai 2024 um durchschnittlich 6 % und per 01. November um weitere 2 %. 
  • Zudem wurde für 2025 vereinbart, dass Löhne und Gehälter durchschnittlich um die Jahresinflation 2024 + 1% angehoben werden. Der Mindestlohn für Hilfskräfte beträgt ab 01. Mai 2025 dann 2.000 Euro brutto.
  • Lehrlingseinkommen
    - 1. Lehrjahr: 1.000 Euro (ab 01.05.2025: 1.050 Euro)
    - 2. Lehrjahr: 1.120 Euro (ab 01.05.2025: 1.180 Euro)
    - 3. Lehrjahr: 1.320 Euro (ab 01.05.2025: 1.400 Euro)
    - 4. Lehrjahr: 1.420 Euro (ab 01.05.2025: 1.500 Euro)
  • Zulagen und Zuschläge

    - Der Nachtarbeitszuschlag erhöht sich um 1 Euro auf 27 Euro.
    - Die Fremdsprachenzulage erhöht sich um 3 Euro auf 38 Euro.
    - Die Fehlgeldentschädigung erhöht sich um 3 Euro auf 39 Euro.

Die Lohn- und Gehaltstabellen sowie den neuen KV ab 01.11.2024 finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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