Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe ab 01.11.2024
Die Sozialpartner haben sich für 2024 auf eine Lohnerhöhung von durchschnittlich 6 % per 01.05.2024 und weiteren 2 % per 01.11.2024 geeinigt. 2025 wird um die Jahresinflation plus 1 % erhöht. Mit 01. November 2024 treten maßgebliche Änderungen im Rahmen-Kollektivvertrag in Kraft.
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Der Kollektivvertrag regelt viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, welche nicht in Gesetzen geregelt sind, wie z.B. Mindestgehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, usw.
Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden, außer die Kollektivverträge erlauben dies ausdrücklich.
Lohn- und Gehaltsabschluss 2024/25
- Kollektivvertragliche Löhne und Gehälter steigen per 01. Mai 2024 um durchschnittlich 6 % und per 01. November um weitere 2 %.
- Zudem wurde für 2025 vereinbart, dass Löhne und Gehälter durchschnittlich um die Jahresinflation 2024 + 1% angehoben werden. Der Mindestlohn für Hilfskräfte beträgt ab 01. Mai 2025 dann 2.000 Euro brutto.
- Lehrlingseinkommen
- 1. Lehrjahr: 1.000 Euro (ab 01.05.2025: 1.050 Euro)
- 2. Lehrjahr: 1.120 Euro (ab 01.05.2025: 1.180 Euro)
- 3. Lehrjahr: 1.320 Euro (ab 01.05.2025: 1.400 Euro)
- 4. Lehrjahr: 1.420 Euro (ab 01.05.2025: 1.500 Euro) - Zulagen und Zuschläge
- Der Nachtarbeitszuschlag erhöht sich um 1 Euro auf 27 Euro.
- Die Fremdsprachenzulage erhöht sich um 3 Euro auf 38 Euro.
- Die Fehlgeldentschädigung erhöht sich um 3 Euro auf 39 Euro.
Die Lohn- und Gehaltstabellen sowie den neuen KV ab 01.11.2024 finden Sie hier.