JUFA-Betriebskollektivvertrag
Mit 50 Hotels ist die Gruppe in allen Bundesländer aktiv und beschäftigt über 1000 Mitarbeiter:innen. Infolge dieser für die österreichische Hotellerie einzigartigen Struktur, sowohl was die Anzahl der Betriebe an sich als auch die Standorte in allen Bundesländern angeht, wurde dem Wunsch nach einem eigenen Betriebskollektivvertrag nachgekommen.
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Der Kollektivvertrag regelt viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, welche nicht in Gesetzen geregelt sind, wie z.B. Mindestgehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, usw.
Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden, außer die Kollektivverträge erlauben dies ausdrücklich. Neben Branchenkollektivverträgen gibt es auch Betriebskollektivverträge.
Betriebskollektivvertrag für die JUFA Gruppe
Die ÖHV unterstützt ihre Mitglieder als Serviceorganisation konkret, in diesem Fall die JUFA-Gruppe bei der Entwicklung des Betriebskollektivvertrages, der wirtschaftlich in mehrfacher Hinsicht hilft: Reduktion des Verwaltungsaufwands, Optimierung der Mitarbeiter:innen-Einsatzplanung und Attraktivität als Arbeitgeber. Der Rahmen-KV für Gastronomie und Hotellerie segmentiert nach Bundesländern, spezifische Gegebenheiten im Betrieb zu berücksichtigen ist nicht möglich und auch kein Ziel. Der entwickelte Betriebs-KV ist bundesweit einheitlich und orientiert sich ausschließlich an der Unternehmensstruktur – er ist maßgeschneidert für JUFA.
Das Ziel war eine österreichweite Vereinheitlichung und Vereinfachung für die JUFA-Gruppe, damit verbunden:
- flexiblere Einsatzplanung mit besseren Durchrechnungsregeln
- eine einheitliche Lohntabelle
- einheitliche Regelungen für Arbeiter:innen und Angestellte
- einheitliche Probezeit im Unternehmen und
höhere Arbeitgeberattraktivität durch höhere Grundgehälter für Mitarbeiter:innen, höhere Entlohnung für Lehrling sowie der Einführung von Wochenendzuschlägen