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Richtig inserieren: Werbung in Deutschland

Um bei Inseraten in deutschen Printmedien nicht gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen müssen einige Vorschriften beachtet werden.

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Bei Kleinanzeigen und Inseraten in deutschen Printmedien ist der vollständige Name des Unternehmensinhabers, die Rechtsform sowie dessen Anschrift anzuführen um nicht wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt zu werden.

Immer häufiger werden Inserate von deutschen klagbefugten Verbänden oder Rechtsanwaltskanzleien überprüft, um Verstöße gegen wettbewerbsrechtlich relevante Vorschriften, wie das UWG, TMG, BGB und BGB-InfoV herauszufinden. Im Falle eines Verstoßes in einem deutschen Medium kommt gemäß Marktortprinzip deutsches UWG zur Anwendung und wären auch deutsche Gerichte für einen Rechtsstreit zuständig, ein Urteil wäre in Österreich vollstreckbar.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung bekommen haben müssen Sie reagieren. Eine Kontaktaufnahme mit einem AußenwirtschaftsCenter in Deutschland, wie z.B. Berlin (berlin@wko.at) ist empfehlenswert. Sie können gerichtliche Schritte der Gegenseite vermeiden, indem Sie dafür sorgen, dass keine Wiederholungsgefahr mehr besteht, welche unbedingte Voraussetzung für die Geltendmachung jedes Unterlassungsanspruches ist. Dies kann nur dadurch erreicht werden, dass eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Wichtig: Lassen Sie die Unterlassungserklärung im Vorfeld prüfen damit daraus nicht Vertragsstrafen abgeleitet werden können.

Von der DEHOGA gibt es ein übersichtliches Merkblatt zu diesem Thema. Dieses finden Sie unten im Download-Bereich.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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