Grace-Period-Gesetz
Mit dem Grace-Period-Gesetz sollen Erleichterungen für Betriebsübergaben im Familienverband und größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit für die Übernehmer:innen geschaffen werden.
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Begleitung der Unternehmensübertragung durch die Abgabenbehörde
Mit dem Grace-Period-Gesetz werden die Gewerbeordnung 1994, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Bundesabgabenordnung geändert. Ziel ist die erleichterte Unternehmensübertragung (Betrieb, Teilbetrieb, Anteil einer Mitunternehmerschaft, mit ausschließlicher Beteiligung von Angehörigen) auf Angehörige des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.
Wesentlicher Inhalt ist die Möglichkeit, bei einer Unternehmensübertragung eine Begleitung der zuständigen Finanzbehörde mittels elektronischen Formulars über FinanzOnline zu beantragen.
- Zeitlicher Umfang: die letzten drei Jahre vor Antragstellung, für die bereits eine Abgabenerklärung abgegeben wurde (sofern nicht schon eine Außenprüfung erfolgte)
- Beginn: tunlichst innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung
- Sachlicher Umfang: alle Abgaben, außer die von einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 EstG 1988) umfasst sind
- Ende: tunlichst innerhalb von 6 Monaten ab Beginn
Die Möglichkeiten, einen Antrag auf Begleitung einer Unternehmensübertragung durch das Finanzamt Österreich zu stellen, soll es frühestens ab dem 01. Jänner 2025 geben.
Sonstige Erleichterungen für die ersten 2 Jahre ab Übergabe
- Entfall der Vorlage eines Firmenbuchauszuges - wird durch die elektronische Validierung des Firmenbuchstandes ersetzt
- mehr Flexibilität beim Konkretisierungsgrad der Einreichunterlagen für Anlagengenehmigungen (Genehmigungskonsens)
- verpflichtende Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen durch den Arbeitgeber erst nach zwei Jahren
- erstmalige Einberufung des Arbeitsschutzausschusses binnen zwei Jahren (statt einmal pro Kalenderjahr)
Stand: Juni 2024