Zum Inhalt
Grace-Period-Gesetz

Grace-Period-Gesetz

Mit dem Grace-Period-Gesetz sollen Erleichterungen für Betriebsübergaben im Familienverband und größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit für die Übernehmer:innen geschaffen werden.

Lesezeit: 

Begleitung der Unternehmensübertragung durch die Abgabenbehörde

Mit dem Grace-Period-Gesetz werden die Gewerbeordnung 1994, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Bundesabgabenordnung geändert. Ziel ist die erleichterte Unternehmensübertragung (Betrieb, Teilbetrieb, Anteil einer Mitunternehmerschaft, mit ausschließlicher Beteiligung von Angehörigen) auf Angehörige des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

Wesentlicher Inhalt ist die Möglichkeit, bei einer Unternehmensübertragung eine Begleitung der zuständigen Finanzbehörde mittels elektronischen Formulars über FinanzOnline zu beantragen.

  • Zeitlicher Umfang:  die letzten drei Jahre vor Antragstellung, für die bereits eine Abgabenerklärung abgegeben wurde (sofern nicht schon eine Außenprüfung erfolgte)
  • Beginn: tunlichst innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung
  • Sachlicher Umfang: alle Abgaben, außer die von einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 EstG 1988) umfasst sind
  • Ende: tunlichst innerhalb von 6 Monaten ab Beginn

Die Möglichkeiten, einen Antrag auf Begleitung einer Unternehmensübertragung durch das Finanzamt Österreich zu stellen, soll es frühestens ab dem 01. Jänner 2025 geben.

Sonstige Erleichterungen für die ersten 2 Jahre ab Übergabe

  • Entfall der Vorlage eines Firmenbuchauszuges - wird durch die elektronische Validierung des Firmenbuchstandes ersetzt
  • mehr Flexibilität beim Konkretisierungsgrad der Einreichunterlagen für Anlagengenehmigungen (Genehmigungskonsens)
  • verpflichtende Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen durch den Arbeitgeber erst nach zwei Jahren
  • erstmalige Einberufung des Arbeitsschutzausschusses  binnen zwei Jahren (statt einmal pro Kalenderjahr)

Stand: Juni 2024

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.