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Finanzpolizei (ehem. "KIAB")

Was bedeutet eine Kontrolle der Finanzpolizei? Worauf müssen Sie achten?

Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

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Die Hauptaufgabe der Kontrollorgane der Finanzpolizei ist die Durchführung gezielter Kontrollen, um Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und organisierte Schattenwirtschaft aufzudecken.

Rechte und Pflichten der Kontrollorgane:

  • Sie haben das Recht Betriebsstätten, Betriebsräume, auswärtige Betriebsstätten und Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer zu betreten - der Arbeitgeber ist verpflichtet, verschlossene Räume zu öffnen - es dürfen keine Privatwohnungen oder Personalräume durchsucht werden.
  • Der laufende Geschäftsbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Kontrollorgane haben den Arbeitgeber sowie den Betriebsrat von der Kontrolle zu informieren, ist der Arbeitgeber abwesend, muss eine im Betrieb anwesende Person die notwendigen Anordnungen erfüllen.
  • Sie haben am Beginn der Kontrolle eine Rechtsbelehrung durchzuführen.
  • Die Kontrollorgane müssen auf Verlangen ihre Dienstausweise herzeigen.
  • Sie haben keine Polizeibefugnisse körperliche Gewalt anzuwenden.
  • Sie haben das Recht alle für den Sachverhalt relevanten Informationen und Unterlagen einzusehen und Auskunft darüber zu erhalten.

Die Finanzpolizei ist außerdem berechtigt, die Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten Ausländer zu verlangen, die Identität von Personen festzustellen sowie Fahrzeuge anzuhalten und zu überprüfen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass es sich bei diesen Personen um ausländische Arbeitskräfte handelt und bei Gefahr im Verzug Ausländer für die Fremdenpolizeibehörde festzunehmen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese Ausländer eine illegale Erwerbstätigkeit in Österreich ausüben oder ausüben wollen.

Tipps bei einer Kontrolle:

  • Ruhe bewahren, Kooperationsbereitschaft zeigen,
  • im Falle der Abwesenheit des Arbeitgebers Vertreter bestellen,
  • notwendige Unterlagen bereithalten,
  • Rechtsbelehrung einfordern, nach der Rechtsgrundlage der Kontrolle fragen, den Rechtsvertreter informieren,
  • Kontrollorgane im Betrieb begleiten.
  • Bestehen Sie auf die Aufnahme einer Niederschrift, wenn es zu Beanstandungen kommt (Beweismittel im nachfolgenden Verfahren).
  • Verlangen Sie auf jeden Fall eine Kopie der Niederschrift und leiten Sie diese unverzüglich an Ihren Rechtsbeistand weiter.

Was ist nach einer Kontrolle zu tun?

  • Sofern Verfahren vor den unterschiedlichen Behörden eingeleitet werden, ist eine Akteneinsicht vorzunehmen und es können Rechtsmittel erhoben werden.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, sich über rechtswidriges Verhalten der Beamten beim Bundesverwaltungsgericht zu beschweren.

Weitere wertvolle Hinweise von Prodinger & Partner können Sie unten im Downloadbereich herunterladen.

 

Stand: Dezember 2024

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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