Erleichterung der Betriebsaufgabe
Eine Betriebsaufgabe war durch die Versteuerung stiller Reserven mit hohen steuerlichen Belastungen verbunden. Nicht mehr marktfähige „Zombie-Unternehmen“ wurden deshalb oft noch jahrelang fortgeführt, wodurch gesunde Betriebe preislich massiv unterboten wurden.
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Betriebsschließungen sind seit kurzem leichter geworden. Dafür sorgt eine wichtige Änderung in der Finanz- und Abgabengesetzgebung, und zwar bei der steuerlichen Behandlung der stillen Reserven.
Bisher konnten nur Grund und Boden im Rahmen einer Betriebsaufgabe unversteuert ins Privatvermögen übertragen werden. Seit 01. Juli 2023 ist dies nun auch für Gebäude eine Option. Dies erleichtert die Trennung von nicht mehr marktfähigen Unternehmen.
Ein Haken bleibt
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Wenn die Liegenschaft mittelfristig verkauft wird, ist es entscheidend, dass Inhaber:innen mindestens 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig sind und das Hotel zumindest sieben Jahre im Eigentum gehabt haben. Dann kann der Verkauf zum halben Einkommensteuersatz erfolgen, was um rund 5 % günstiger ist, als die Versteuerung mit der 30 %-Immobilienertragsteuer.