
Betriebsanlagen - Überprüfung nach §82b GewO
Die Überprüfung nach §82b der Gewerbeordnung 1994 (GewO) stellt sicher, dass Ihre Betriebsanlage den aktuellen gewerberechtlichen Vorschriften entspricht und Sie Gefahren für Gäste und Mitarbeiter:innen proaktiv entgegnen können.
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Gesetzliche Grundlage
Die Überprüfung nach §82b ist in der Gewerbeordnung 1994 (GewO) geregelt und schreibt vor, dass jede genehmigungspflichtige Betriebsanlage alle fünf Jahre überprüft werden muss. Für Anlagen, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach §359b GewO 1994 unterzogen wurden, gilt eine Prüffrist von 6 Jahren.
Prüfberechtigt sind befugte und fachkundige Personen, darunter auch Gewerbetreibende selbst oder Ziviltechniker:innen im Rahmen der jeweiligen Befugnisse. Der Vorteil an der Überprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle ist die unkomplizierte Anerkennung des Prüfbefundes durch die Behörde und die daraus resultierende Rechtssicherheit.
Wichtig zu erwähnen ist, dass die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung der Prüfung bei den Betreiber:innen der Betriebsanlage, den Inhaber:innen oder Geschäftsführer:innen, liegt. Geprüft wird, ob der Ist-Zustand der Betriebsanlage dem gewerberechtlichen Genehmigungsbescheid entspricht und ob alle relevanten, gewerberechtlichen Bescheide eingehalten werden. Sollten etwaige Mängel erkannt werden, können Sie proaktiv den jeweiligen Handlungsempfehlungen der Dienstleister:innen nachkommen. So gewährleisten Sie weiterhin die Sicherheit Ihres Betriebs und können Haftungsansprüche vermeiden. Der Prüfbefund eines akkreditierten Prüfinstituts schützt Sie vor behördlichen Auflagen, Verwaltungsstrafen oder gar einer vorübergehenden Schließung des Betriebs.
Prävention statt Reparatur
Gerade in einer Branche, in der Gäste aus aller Welt ein- und ausgehen, spielt Sicherheit eine zentrale Rolle. Funktionierende technische Anlagen, ein sicheres Brandschutzkonzept und die Sicherheit relevanter Systeme sind unerlässlich. Die Überprüfung nach §82b hilft potenzielle Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu größeren Schäden, kostspieligen Reparaturen oder gar Unfällen führen. Die Einhaltung der Standards schützt nicht nur Gäste, sondern auch das Hotelteam und den Betrieb selbst.
Rechtliche Sicherheit und Schutz vor Haftungsrisiken
Hotels unterliegen zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, sei es im Bereich Brandschutz, Hygiene oder Arbeitssicherheit. Eine ordnungsgemäße Überprüfung nach §82b zeigt, dass Sie alle erforderlichen Sicherheitsvorgaben eingehalten haben. Dies schützt Sie vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen und kann auch Ihre Position gegenüber Versicherungen stärken.
Ein Qualitätsmerkmal, das Vertrauen schafft
In einer Zeit, in der Gäste zunehmend auf Qualität und Sicherheitsstandards achten, kann eine Überprüfung nach §82b auch als Wettbewerbsvorteil genutzt werden. Kommunizieren Sie transparent über durchgeführte Überprüfungen auf Ihrer Website oder in Prospekten, um zusätzliche Professionalität und Verantwortungsbewusstsein zu signalisieren.
Betriebsanlagengenehmigung bei Betriebsübergabe
Allein durch den Wechsel der Person des Inhabers/der Inhaberin der Anlage wird die Wirksamkeit einer Betriebsanlagengenehmigung nicht berührt. Der Hotelbetrieb kann im Falle einer familieninternen Übergabe oder bei Verkauf mit der bestehenden Genehmigung weitergeführt werden. Der Inhaberwechsel muss der Behörde nicht angezeigt werden. Eine Änderung der Betriebsanlage ist dann genehmigungspflichtig, wenn dies zur Wahrung von „Schutzinteressen“ (Leben, Gesundheit, Eigentum) notwendig ist.
Erlöschen der Betriebsanlagengenehmigung
a) Wenn mit dem Betrieb der Anlage nicht binnen fünf Jahren nach erteilter Genehmigung begonnen wird.
b) Wenn der Betrieb der Anlage in allen für die Erfüllung des Anlagenzwecks wesentlichen Teilen mehr als fünf Jahre unterbrochen wurde.
Das Erfordernis von allfälligen baubehördlichen Genehmigungen besteht unabhängig von der Betriebsanlagengenehmigung. Die entsprechenden Bauordnungen sind in Landesgesetzen geregelt.
Erleichterungen für Betriebsübernehmer:innen
Bei Betriebsübernahmen gibt es für den/die übernehmende:n Betriebsinhaber:in die Möglichkeit, konsolidiert einen Überblick über den Genehmigungsbestand zu erhalten. Der Antrag ist spätestens innerhalb von 6 Wochen nach erfolgter Betriebsüberahme zu stellen. Außerdem können übernehmende Betriebsinhaber:innen darauffolgend im zeitlichen Naheverhältnis zur Betriebsübernahme die Möglichkeit erhalten, für die Einhaltung vonAuflagen eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt zu bekommen, wenn dagegen vom Standpunkt der geschützten Interessen keine Bedenken bestehen.
Bescheidanpassung für Betriebsinhaber:Innen
Das Instrument Bescheidanpassung bietet Betriebsanlageninhaber:innen die Möglichkeit, Abänderungen von Auflagen oder Abweichungen vom Genehmigungsbescheid auch dann zu beantragen, wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat; die geschützten Interessen müssen aber gewahrt bleiben. Somit besteht die Möglichkeit Auflagen auf ihre Zeitgemäßheit oder unsachliche Belastung überprüfen zu lassen.
Ihre Vorteile mit der Überprüfung nach §82b GewO
- Sicherheit für Gäste, Mitarbeiter:innen & den Betrieb
- Rechtssicherheit
- Haftungsminimierung
- Frühzeitige Mangelerkennung
- Proaktive Mangelbehebung
- Möglicher Wettbewerbsvorteil
Stand: Februar 2025
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- Entspricht Ihre Betriebsanlage dem gewerberechtlichen Genehmigungsbescheid?
Die Expert:innen des TÜV AUSTRIA vergleichen für Sie ob die ursprünglichen Einreichpläne, Maschinenlisten, Betriebsbeschreibungen, usw (Soll-Zustand) noch dem realen Ist-Zustand entsprechen.
- Werden alle Auflagen der gewerberechtlichen Bescheide eingehalten?
Für die umfassende Bewertung übernehmen wir für Sie auch die Beschaffung fehlender Unterlagen von der Behörde – wir spielen Sie frei.
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