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Beschäftigung von Asylwerbern und Asylberechtigten

Chance für Menschen, Potenziale für Ihr Team: Unter welchen Voraussetzungen Sie Asylwerber, auch als Lehrlinge, beschäftigen können.

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Asylwerber:

Für die Aufnahme einer Beschäftigung ist grundsätzlich eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Sie wird Asylwerbern in aller Regel nur für Saisonarbeit im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft für die Dauer von sechs Monaten erteilt.

Asylwerber, deren Asylantrag geprüft wird, erhalten eine so genannte „Verfahrenskarte“. In weiterer Folge erhalten sie eine „Aufenthaltsberechtigungskarte“, die ihren legalen Aufenthalt in Österreich dokumentiert. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie als „Asylwerber und Asylwerberinnen mit laufendem Verfahren“.

Asylwerber, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erworben haben, können eine reguläre, max. einjährige Beschäftigungsbewilligung beantragen.

Diese Personen sind vom AMS bevorzugt an Saisonbetriebe in Landwirtschaft und Gastronomie zu vermitteln; eine Beschäftigungsbewilligung für andere Branchen ist jedoch grundsätzlich ebenso möglich. Wenn das AMS Asylwerber vermittelt, erhalten diese eine Beschäftigungsbewilligung des AMS von Amts wegen und somit auch ohne einen gesondert zu stellenden Antrag.

Subsidiär Schutzberechtigte:

haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, d.h. benötigen keine Beschäftigungsbewilligung. Auf Antrag stellt das AMS eine entsprechende Bestätigung aus.

 

Asylberechtigte und anerkannte Konventionsflüchtlinge:

Sind auf dem Arbeitsmarkt Österreicherinnen und Österreichern gleichgestellt. Sie brauchen also keine Beschäftigungsbewilligung und eine Beschäftigung ist ohne Einschränkungen möglich.

 

Geflüchtete Personen als Lehrlinge:

Asylwerber können keine Lehrlingsausbildung mehr beginnen. Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte unterliegen keinen Beschränkungen. Unter welchen Voraussetzungen Lehrlinge eine begonnene Lehre auch nach einem negativen Asylbescheid fortsetzen und abschließen können, lesen Sie hier.

 

Stand: September 2019


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