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Assistenzhunde im Hotel

Assistenzhunde im Hotel

Assistenzhunde unterstützen Menschen mit Behinderung. Ihnen darf der Aufenthalt in Hotel, Restaurant oder Wellnessbereich nicht verweigert werden, weil damit auch die beeinträchtigte Person diskriminiert wird.

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Ein Assistenzhund ist gemäß § 39 a Bundesbehindertengesetz ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung – vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen – besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet. Assistenzhunde sind keine gewöhnlichen Haustiere – sie sind de facto Hilfsmittel, wie weiße Stöcke oder Rollstühle.

Assistenzhunde sollen zum Zwecke der Erweiterung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eingesetzt werden.

Arten von Assistenzhunden

Assistenzhunde sind durch den Eintrag im Behindertenpass ihrer Begleitperson und durch ein spezielles Logo am Brustgeschirr gekennzeichnet. Ein Assistenzhund muss nicht zwangsläufig ein großer Hund sein.

Es wird zwischen Blindenführhunden, Servicehunden und Signalhunden unterschieden:

  • Der Blindenführhund soll Menschen mit Behinderung im Bereich der Mobilität weitgehend unterstützen und die Wahrnehmungsprobleme blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen ausgleichen und ihnen eine gefahrlose Bewegung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung ermöglichen.
  • Der Servicehund soll Menschen mit Behinderung im Bereich der Mobilität unterstützen und Hilfeleistungen bei jenen Verrichtungen des täglichen Lebens erbringen, die behinderungsbedingt ohne Unterstützung nur erschwert, unter gefährdenden Bedingungen oder gar nicht möglich wären.
  • Der Signalhund soll dazu beitragen, die Wahrnehmungsprobleme gehörloser Personen und von Menschen mit schwerer Hörbehinderung auszugleichen. Signalhunde werden speziell dafür ausgebildet, Geräusche und Laute durch physische Berührung anzuzeigen. Unter diese Gruppe fallen auch Hunde, die Menschen mit chronischen Erkrankungen bei damit verbundenen gefährdenden Zuständen unterstützen und Veränderungen des Stoffwechsels sowie der Körperhaltung, die auf eine bevorstehende gesundheitsgefährdende Situation hindeuten, frühzeitig wahrnehmen und anzeigen (z.B. Diabetes, Epilepsie etc.).

Assistenzhunde im Hotel

Auch wenn die Hausordnung das Mitnehmen von Hunden verbietet, muss für Assistenzhunde im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eine Ausnahme gemacht werden, sofern sie durch den Eintrag im Behindertenpass ihrer Begleitperson und durch ein spezielles Logo am Brustgeschirr gekennzeichnet sind.

Aus hygienischer Sicht haben Hunde dort, wo Lebensmittel zubereitet oder gelagert werden, keinen Zugang (z.B. Küche oder Lagerräume) ebenso wenig wie in Sauna, Dampfbad oder Pool. Sie dürfen jedoch in Wellnessbereiche und Restaurants.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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