Altersteilzeit
Seit 01. Jänner 2020 ist ein Zugang zur Altersteilzeit frühestens fünf Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich.
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Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren ArbeitnehmerInnen mit Zustimmung der ArbeitgeberInnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und einen gleitenden Übergang in die Pension zu schaffen. Die ArbeitnehmerInnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.
Zugangsalter für Männer und Frauen
Für Männer gilt daher ab 01. Jänner 2020 ein Zugangsalter von 60 Jahren, für Frauen 55 Jahre wobei das Regelpensionsalter der Frauen ab 01. Jänner 2024 schrittweise an jenes der Männer angepasst wird. Für Personen, die die Zugangsvoraussetzungen bereits im Jahr 2018 oder früher erfüllt haben, kann auch 2019 oder 2020 erfolgreich Altersteilzeitgeld beantragt werden.