EU-Acrylamidverordnung
Die EU-Acrylamidverordnung gilt für alle EU-Mitgliedsländer seit dem 11. April 2018.
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Die Acrylamidverordnung hat das Ziel, Acrylamid, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein, bei bestimmten hocherhitzten Lebensmitteln zu reduzieren.
Für Hotelbetriebe bzw. Hotelrestaurants gilt nur Anhang II Teil A (siehe Verordnung Seite 17), hier geht es um Minimierungsmaßnahmen für drei Produktkategorien. Diese sind: Pommes frites, selbstgebackenes Brot und Backwaren sowie getoastete Sandwiches. Als Minimierungsmaßnahmen sind z.B. für Pommes frites genannt: Erdäpfelsorten mit niedrigem Stärkegehalt zu verwenden oder die Kartoffeln in Wasser einzuweichen, um den Stärkegehalt zu reduzieren. Die Verordnung sieht vorerst keine Strafen vor.
Stand: April 2018