Was ist ÖHV-Friends?
ÖHV-Friends ist unser Benefit-Programm für Mitarbeiter:innen in der Hotellerie.
Wird Ihr Haus zum ÖHV-Friends-Hotel, profitieren Sie, Ihr Team – und auch Partner:innen und Kinder – von vielen Vergünstigungen. Zum Beispiel von vergünstigten Urlauben in anderen teilnehmenden ÖHV-Mitgliedsbetrieben! Denn alle ÖHV-Betriebe, die an der Initiative teilnehmen, verpflichten sich, Mitarbeiter:innen anderer teilnehmender Betriebe einen Rabatt von mindestens 25 % auf die Tagesrate einzuräumen.
Neu: Kooperation mit corporate benefits bringt weitere Vergünstigungen!
Der Marktführer bei Mitarbeiterangeboten, "corporate benefits" mit über 600 Top-Markenanbietern, stellt allen Friends-Teilnehmer:innen die Plattform zur Verfügung. Friends-Hotels profitieren daher nicht nur von vergünstigten Nächtigungen, sondern auch von Rabatten beim Shoppen!
Diese Hotels sind bereits ÖHV-Friends!
Wir freuen uns sehr, dass die ÖHV-Friends-Community stetig wächst.
Wie funktioniert ÖHV-Friends?
- Alle ÖHV-Betriebe, die an der Initiative teilnehmen, verpflichten sich, Mitarbeiter:innen anderer teilnehmender Betriebe einen Rabatt von mindestens 25 % auf die Tagesrate einzuräumen.
- Die teilnehmenden Hotels werden in einer Angebotsliste auf der ÖHV-Friends-Website dargestellt.
- Jedes ÖHV-Friends-Hotel erhält einen Code, mit dem die Mitarbeiter:innen auf der ÖHV-Friends-Website Urlaubsanfragen stellen können.
- Das angefragte Hotel prüft daraufhin die Verfügbarkeiten und stellt nach Möglichkeit ein Angebot, welches direkt im Hotel gebucht werden kann.
Wie kann ich mit meinem Hotel teilnehmen und wie geht es dann weiter?
- Jetzt ÖHV-Friend werden! Dazu loggen Sie sich bitte als Hauptkontakt auf der Website rechts oben ein (gelbes Feld „LOGIN“) und registrieren sich bei der ÖHV-Initiative „ÖHV-Friends“ (Details siehe unten stehendes Manual)
- Wir helfen allen ÖHV-Friends dann dabei, die Idee an ihre Teams zu bringen und unterstützen mit Bildern und Textbausteinen sowie genauen Anleitungen.
- Zur Imagebildung bewerben wir die Aktion ebenso auf Social Media und versuchen, (zukünftigen) Mitarbeiter:innen zu zeigen, wie attraktiv diese Branche sein kann.
Jetzt einloggen und ÖHV-Friend werden!
So sagen Sie´s Ihren Mitarbeiter:innen
FAQs
Bitte in den Mitgliederbereich der ÖHV einsteigen und in den Hotelinitiativen den Code ablesen.
- In den Mitgliederbereich einsteigen
- Neben dem Hotelfoto auf BEARBEITEN klicken
- Die HOTELINITIATIVEN aufklappen
- Unterhalb der ÖHV-Friends-Anmeldung den ÖHV-Friends-Code ablesen
- Der oder die betreffende Mitarbeiter:in holt sich zuerst bei seiner Marketing-Abteilung oder Direktion einen Code, der ihn oder sie als Mitarbeitende des jeweiligen Hauses ausweist (zu finden im Mitgliederbereich der ÖHV-Website)
- Diesen Code muss er oder sie bei der Buchung im Anfrage-Formular eintragen – es taucht der Name seines/ihres Hotels zur Kontrolle auf.
- Die Rezeption bekommt ein Anfrageformular in der der Name des Arbeitgebers (ÖHV-Friends-Betrieb) des Mitarbeiters steht.
- Der oder die Mitarbeitende bekommt die Information, dass das Angebot nur für aufrechte Dienstverhältnisse in einem ÖHV-Friends-Betrieb gilt.
- Bei Anreise kann das betreffende Hotel nochmals Rücksprache halten, ob der oder die Mitarbeiter:in noch in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis ist.
Bitte vereinbaren Sie bei der Buchungsbestätigung, die Sie dem buchenden Mitarbeiter/der Mitarbeiterin zusenden, ob Sie Gutscheine erlauben. Manche Hotels akzeptieren nur ungern Gutscheine, da die Logis bereits stark rabattiert für ÖHV-Friends angeboten wurde.
- Jede Anfrage eines ÖHV-Friends muss über die www.oehv.at/friends - Seite übermittelt werden. Kommen E-mails von einem privaten Account, muss man den oder die Mitarbeiter:in bitten, eine offizielle Anfrage über die Liste zu stellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der oder die Mitarbeiter:in ein aufrechtes Dienstverhältnis in einem ÖHV-Friends-Betrieb hat
- In dem Formular finden Sie auch den Arbeitgeber des Mitarbeiters - ein an der Initiative teilnehmendes ÖHV-Hotel.
- Bitte senden Sie dem Anfragenden direkt Ihr Angebot bzw. Ihre Bestätigung zu. Die Buchung und der gesamte Abrechnungsvorgang findet ausschließlich zwischen Ihrem Hotel und dem ÖHV-Friend statt.
- Bei Anreise können Sie bzw. Ihre Rezeptionisten und Rezeptionistinnen den ÖHV-Friend fragen, ob das Dienstverhältnis noch aufrecht ist. Bzw. auch im ÖHV-Friends-Hotel nachfragen, das obliegt Ihren internen Vorgaben.
- Sie können den ÖHV-Friend um eine gute Bewertung bzw. um ein Posting zum Aufenthalt bitten. #oehvfriends #fürmich
- Der Rabatt bezieht sich nur auf den oder die Mitarbeiter:in, Partner und Kinder.
- Es obliegt aber Ihnen, ob Sie bereit sind, die Rabatte auch auf zB. weitere Angehörige auszuweiten.
Bitte vereinbaren Sie in der Buchungsbestätigung, die Sie dem buchenden Mitarbeiter/der Mitarbeiterin zusenden, ob Sie Gutscheine erlauben. Manche Hotels akzeptieren nur ungern Gutscheine, da die Logis bereits stark rabattiert für ÖHV-Friends angeboten wurde.
Damit alles ganz korrekt abläuft…..
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Rechtlicher Hinweis: Der eventuelle Vertragsabschluss kommt außerhalb der von der ÖHV betriebenen Präsentationsplattform, ohne unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der ÖHV zustande. Die ÖHV ist weder selbst Vertragspartei noch Bote noch Stellvertreter eines der Beteiligten.
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Der Friends-Code stellt sicher, dass der/die Mitarbeiter:in in einem ÖHV-Betrieb arbeitet. Der Code wird zyklisch erneuert, um Missbrauch zu verhindern.
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Wir empfehlen, bei Anreise nachzufragen, ob der oder die Mitarbeiter:in in einem aufrechten Dienstverhältnis in einem ÖHV-Betrieb ist.
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Allgemeine Information zu Mitarbeiter-Benefits: Sobald ein Rabatt außerhalb des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Arbeitgebers oder eines verbundenen Konzernunternehmen gewährt wird, ist dies kein Mitarbeiterrabatt iSd § 3 Abs 1 Z 21 EStG. Das betrifft auch Übernachtungen in anderen ÖHV-Mitgliedsbetrieben (sollte es sich um kein verbundenes Konzernunternehmen handeln). Für diese Rabatte gelten daher auch nicht die steuerlichen Begünstigungen für Mitarbeiterrabatte.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Mitarbeiter:innen zu informieren, solche Inanspruchnahmen von Vergünstigungen zu melden, damit eine ordnungsgemäße Versteuerung und Abfuhr der Sozialversicherung erfolgen kann. In der Praxis geben Sie den zu versteuernden Betrag (=Summe der Rabatte) der Lohnverrechnung bekannt. Diese setzt dann den Betrag als Sachbezug beim jeweiligen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin an.