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FAQs zur Insolvenz
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FAQs zur Insolvenz

Die Anzahl an Insolvenzen ist gestiegen und viele Betroffene fragen sich, wann ein Konkurs- und Sanierungsverfahren Sinn macht oder ob es sich gar verhindern lässt. Consultant Dr. Gregor Hoch hat die wichtigsten Fragen samt Antworten zusammengestellt.

Lesezeit: 

Die aktuelle Hochrechnung des KSV zeigt, dass sich die Anzahl der Insolvenzen um 92 % erhöht hat. Damit befinden wir uns wieder leicht unter dem Niveau von 2019. Auch wenn die Rückkehr zu Vor- Corona WERten absehbar war, so ist es doch überraschend, dass 40% der Insolvenzen wegen mangelnder Kostendeckung abgewiesen wurden, im Vorjahr waren es 32%. 

Ein Insolvenzverfahren soll grundsätzlich den Weiterbestand des Unternehmens, oder zumindest die geordnete Abwicklung sicherstellen. Wenn nicht mal genug Geld vorhanden ist, um die Kosten eines Konursverfahrens abzudecken, ist das ein Indikator dafür, dass zu lange zugewartet wurde. Ein Insolvenzverfahren bringt die Möglichkeit eines Neuanfangs, die Gelegenheit alte Zöpfe abzuschneiden, und muss nicht das unternehmerische Aus bedeuten – sofern man sich rechtzeitig und professionell darum kümmert.

 

1. Wann muss ich beginnen mich mit dem Thema Insolvenz auseinander zu setzen?

Normalerweise hat man ein Gespür dafür wenn man beginnt in Schwierigkeiten zu kommen, aber man schiebt es lange hinaus. Wenn man z.B. ungern ans Telefon geht, wenn die Bank anruft, wenn man ungern den Kontostand prüft, und wenn man dazu tendiert, Überweisungen rauszuschieben , dann sind das klare Kennzeichen. 
Oder um es konkreter zu machen: 

  • Wenn Skonti nicht lukriert werden können. 
  • Wenn bei jedem Überweisungslauf entschieden wird, was gezahlt werden muss, und was man noch hinausschieben kann.
  • Wenn eine herannahende Tilgungs- oder Zinsrate nicht aus dem laufenden Geschäft bezahlen werden kann.
  • Wenn man weniger als 95 % aller Schulden fristgerecht bezahlen kann.
  • Wenn die Freude am Unternehmertum weg ist, weil finanziell nichts übrigbleibt.

 

2. Was tue Ich dann?

Es gibt einen ganz wesentlichen Erfolgsfaktor, um eine Insolvenz entweder abzuwenden, oder erfolgreich aus Ihr hervorzugehen: Frühzeitige Kommunikation mit einem Profi.

 

3. Welche Verfahren gibt es?

In einem Konkurs wird das vorhandene Vermögen möglichst gewinnbringend verwertet, um die vorhandenen Schulden zu decken. Die Entscheidungsgewalt liegt bei einem/r Masseverwalter:in, das Unternehmen wird im Regelfall zerschlagen.

Bei einer Sanierung mit Eigenverwaltung wird das Unternehmen vom bisherigen Geschäftsführer / von der bisherigen Geschäftsführerin weitergeführt aber von einem Insolvenzverwalter begleitet. Es muss einen belastbaren Sanierungsplan geben, der allen Gläubigern eine Quote von mindestens 30% sicherstellt, und die Gläubiger müssen zustimmen. 
Eine Sanierung ohne Eigenverwaltung ist möglich, wenn die Quote mindestens 20 % beträgt. Ein/e Insolvenzverwalter:in führt die Geschäfte vorerst weiter.
Bei einem stillen Ausgleich werden einzelne Vereinbarungen zwischen Schuldner:in und Gläubiger:in getroffen. Dies geschieht ohne Aussenwirkung und unter der Führung des Schuldners / der Schuldnerin, verlangt aber solide Vorbereitung. 

 

4. Wie beginnt das Verfahren?

Wenn ein Unternehmen als überschuldet und/oder zahlungsunfähig gilt, muss man schnellstmöglich, längstens aber binnen 60 Tagen einen Insolvenzantrag stellen oder eine entsprechende Fortbestehensprognose vorlegen, aus der hervorgeht, dass es sich lediglich um eine Zahlungsstockung und nicht um eine Zahlungsunfähigkeit handelt. Teil dieser Prognose sind auch Maßnahmen, die die Zahlungsstockung beheben sollen. 
Alternativ kann auch ein/e Gläubiger:in den Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz stellen, wenn dieser eine Forderung hat und glaubhaft machen kann, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist. 

 

5. Was bedeutet das für mich als Unternehmer:in?

Es sollte dringend ein/e kompetente/r Sanierungsberater:in gefunden werden, der/die durch die rechtlichen und wirtschaftlichen Themen begleiten kann. Ansonsten liegt die wesentliche Aufgabe darin, das laufende Geschäft weiter zu betreuen und am Leben zu erhalten. Die Voraussetzung für ein erfolgreiches Sanierungsverfahren, egal welcher Art, ist vollständige, offene und ehrliche Kommunikation einerseits und frühzeitiges Handeln andererseits. Je nach Verfahren kann das von einigen schwierigen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen bis zu völliger Öffentlichkeit in den Zeitungen alles bedeuten. 

 

6. Wie kann ich all das verhindern?

Kurzfristig ist das schwierig. Auf jeden Fall braucht es eine solide Analyse aller Unternehmensbereiche und das Identifizieren der Ursache der Krise. Folgende Maßnahmen bieten sich an – je nach Ergebnis der vorangegangenen Analyse:

  • Offene Forderungen konsequent eintreben.
  • Ein Liquiditätsorientierte Anzahlungspolitik etablieren.
  • Versuchen, den Kontokorrentrahmen zu erhöhen.
  • Pricing überarbeiten.
  • Unprofitable Bereiche schließen.
  • Das Angebot vereinfachen und straffen (insbesondere im F&B).

All diese Themen sind allerdings nicht geeignet, um den Kern des Problems zu lösen, sondern lediglich um einen kurzfristigen Engpass zu beheben. Als langfristige, und damit auch schwierigere Maßnahmen bietet sich an:

  • Die einzelnen Prozesse durchleuchten und optimieren.
  • Outsourcing prüfen.
  • Mitarbeiter:innen besser einsetzen, schlimmstenfalls abbauen.
  • Das Produkt durchleuchten, optimieren und auf die Zielgruppe anpassen.
  • Einkaufspolitik durchleuchten und optimieren.
  • Die Finanzierungsstruktur durchleuchten und optimieren.

Auf jeden Fall muss man den Stier bei den Hörnern packen, und – man kann es nicht oft genug wiederholen – aktiv und rechtzeitig an Lösungen arbeiten. 

 

Herzlichen Dank an Dr. Gregor Hoch für diesen Beitrag aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Weiterführende rechtliche Informationen zum Thema Insolvenz finden Sie hier. Wir empfehlen jedenfalls, frühzeitig Ihren Rechtbeistand zu kontaktieren.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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