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Tourismus im neuen Regierungsprogramm
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Tourismus im neuen Regierungsprogramm

Die neue Bundesregierung hat mit ihrem Arbeitsprogramm eine gute Basis zur Bewältigung der touristischen Herausforderung der nächsten Jahre gelegt. Die Vorschläge reichen von steuerlichen Anpassungen und Förderinstrumenten über Verbesserungen in der Ausbildung und Fachkräfteanwerbung bis hin zu nachhaltigen Strategien für Regionen, Wintertourismus und Forschung. Wir haben uns das Programm im Detail angeschaut.

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1. Steuern

  • Prüfung eines Aufwertungswahlrechts im Unternehmensgesetzbuch (UGB) für Grund und Boden auf den Verkehrswert (zur Verbesserung der Bilanzansätze).
  • Evaluierung einer verbesserten Sachbezugsregelung (z. B. Dienstwohnungen, Kinderbetreuungsvorteile, Mitarbeiterrabatte) zur Entlastung von Tourismusbetrieben.
  • Trinkgeldregelungen: Evaluierung und praxisgerechte Ausgestaltung (Trinkgeldpauschale, TRONC-Systeme).

 

2. Tourismus-Strategie

  • Neuauflage und Weiterentwicklung des „Plan T – Masterplan für Tourismus“ in einem Stakeholderprozess. Fokus u. a. auf Klimawandel, Digitalisierung, KI, Fachkräftebedarf, soziale Nachhaltigkeit, Rollen- und Aufgabenklärung (Bund, Länder, Regionen), regionale Entwicklung und Tourismusakzeptanz.
  • Einführung einer jährlichen Tourismusakzeptanz-Messung; Ableitung konkreter Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz in der Bevölkerung.
  • Unterstützungsangebote für Regionen mit „unbalanced tourism“, um eine ausgewogene Auslastung zu fördern.
  • Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsindikatoren, Stärkung des Tourismus als Impulsgeber in puncto Nachhaltigkeit und Förderung freiwilliger Zertifizierungen (z. B. Umweltzeichen).
  • Tourismusforschungsoffensive: bessere Vernetzung wissenschaftlicher Netzwerke, interdisziplinäre Forschungsprojekte; Steigerung der Sichtbarkeit heimischer Tourismusforschung; zielgerichtete Beauftragung zukunftweisender Forschungsprojekte, die anwendungsorientiert ausgerichtet sind zur nachhaltig-erfolgreichen Transformation der Branche. Niederschwelliger Zugang zu Tourismuskennzahlen und -forschungsergebnisse.

 

3. Gewerbliche Tourismusförderung

  • Verstärkung und Neuausrichtung der bestehenden Förderinstrumente (z. B. Qualität, Ganzjahresbetrieb, Betriebsübergaben, ökologische Nachhaltigkeit, attraktive Arbeitsbedingungen, Digitalisierung).
  • Prüfung einer Anhebung der Kreditobergrenze für Investitionskredite der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) von 5 auf 10 Mio. Euro.
  • Regelmäßige Analyse der Wertschöpfung und Effekte der Förderungen anhand transparenter KPI.

 

4. Entbürokratisierung & „Wirtshauspaket“

  • Bürokratieabbau in Tourismus- und Freizeitbetrieben, u. a. durch Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht und Lockerung wiederkehrender Prüfpflichten.
  • Keine neuen gesetzlichen Rauchverbote in Freiluftbereichen (z. B. Gastgärten) – die Entscheidung liegt bei den Betrieben.
  • Zusätzliche Förderangebote für die langfristig-resiliente Geschäftsmodellentwicklung in Tourismusbetrieben.

 

5. Attraktive Beschäftigung

  • Aus dem Budget mit 6,5 Mio. Euro/Jahr dotierter Fonds für Tourismusbeschäftigte z. B. zur Unterstützung bei Qualifizierung, Arbeitsunfällen oder Arbeitslosigkeit
  • Prüfung der Ausweitung von Ganzjahresarbeitsplätzen und Saisonverlängerung.
  • Maßnahmenpaket zur Steigerung der Fairness gegenüber Beschäftigten (z. B. Sichtbarmachung guter Arbeitgeber:innen).
  • Forcierung von Mobilitätsangeboten („letzte Meile“, Mikro-ÖV) für Beschäftigte und Lehrlinge im ländlichen Raum.
  • Ausweitung der Kampagne „Team Tourismus – Starke Branche, deine Chance“.

 

6. Lehre & Ausbildung

  • Befristung und regelmäßige Überprüfung von Feststellungsbescheiden für Lehrbetriebe im Tourismus.
  • Anreizsystem für innerbetriebliche Ausbilder:innen.
  • Zukunftsorientierte Weiterentwicklung der touristischen Berufsbilder, Modernisierung von Lehrplänen und Berufsschulen (E-Learning, Modulsystem)
  • Gleichwertige Finanzierung von Lehre und Schule; Gleichstellung in der gesellschaftlichen Anerkennung
  • Stärkung und Aufwertung der polytechnischen Schule.
  • Förderung von Ausbildungsverbünden.
  • Maßnahmenpaket zur Sicherstellung einer möglichst hohen LAP-Abschlussquote auch mit digitalen Lernangebote
  • Ausbau der Lehre mit Matura
  • Junge Menschen mit Migrationshintergrund bestärken, eine Lehre zu absolvieren; Schwerpunkt auf Sprachkompetenz Deutsch in- und außerhalb der Berufsschule.

 

7. Fachkräfteanwerbung

  • Primär Nutzung nationaler und europäischer Arbeitskräftepotenziale, zusätzliche verbesserte Rahmenbedingungen für internationale Tourismus-Fachkräfte bei saisonalen Spitzen.
  • Erhöhung der Saisonkontingente auf 5.500 pro Jahr; zusätzlich eigenes Kontingent (2.500) für den Westbalkan (Evaluierung 2027).
  • Ziel: Langfristige Neuregelung über die RWR-Card und weitere gesetzliche Bestimmungen zur Arbeitsmigration.
  • Beschleunigung und bessere Planbarkeit beim Verfahren (z. B. frühzeitige Erlassung der Saisonkontingent-Verordnung); zusammen mit dem AMS Fahrplan zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer; administrative Lösungen zum raschen Umgang mit „No-Show“-Fällen bei Mitarbeiter:innen in Betrieben, die einen Kontingentplatz zugeteilt bekommen

 

8. Österreich Werbung

  • Sicherstellung einer bedarfsgerechten Ausstattung.
  • Weiterentwicklung mit Schwerpunkt Kommunikation, Innovation und Kooperation („digital first).
  • Forcierte Kooperationen im In- und Ausland zur Effizienzsteigerung
  • Verstärkte Maßnahmen zur Ganzjahres- und Internationalisierungsoffensive.
  • Entwicklung einer ressortübergreifenden Strategie, um sportliche/kulturelle Großevents gezielt für touristisches Marketing zu nutzen

 

9. Natur & Regionen

  • Bekenntnis zur Bedeutung des Seilbahnwesens für Wirtschaft und Tourismus; Förderung klimaverträglicher Entwicklung des Wintertourismus (z. B. Ausbau erneuerbarer Energie).
  • Urbane Seilbahnen als Teil integrierter Mobilitätskonzepte.
  • Nachhaltige Absicherung von Schutzhütten; nationale Schutzhütten-Initiative.
  • Bewahrung der Nationalparks als Naturjuwele und Aushängeschilder
  • Schau-, Erlebnis- und historischen Gärten sichtbarer machen.

 

10. Privatvermietung

  • Einführung eines Online-Registers zur Erfassung sämtlicher touristischer Unterkünfte („Registrierungspflicht für Privatvermietung“)
  • Der Datenaustausch zwischen Behörden und Online-Buchungsplattformen wird verbessert, insbesondere durch Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung.
  • "Aktion scharf" gegen gesetzeswidrige Privatvermietung
  • Maßnahmenpaket zur Steigerung der Fairness zwischen touristischen Unterkunftsformen

 

Ihr Ansprechpartner

Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
Oliver Schenk MA

Oliver Schenk MA

Public Affairs E-Mail senden +43 1 5330952-24
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