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E-Ladestationen in der Hotellerie
Leitfaden, Energie & Umwelt

E-Ladestationen in der Hotellerie

Der Anteil der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge liegt in Österreich bereits bei ca. 15 % und wird in nächster Zeit weiter steigen. Ladesäulen werden damit zunehmend auch zu einem Entscheidungskriterium für unsere Gäste. Im ÖHV-Webinar zum Nachschauen bzw. im ÖHV-Leitfaden finden Sie alle wichtigen Informationen, viele nützliche Tipps und Praxisbeispiele zum Thema E-Ladestationen in der Hotellerie.

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Die österreichischen Top-Hotels waren schon immer ein idealer Ort für Gäste, um ihre Akkus wieder aufzuladen. Was früher nur im übertragenen Sinn gegolten hat, ist mittlerweile auch wörtlich zu verstehen. Elektroautos prägen zusehends die Straßenbilder - Tendenz stark steigend. Webinar und Leitfaden liefern nützliches Know-how wie Sie zu einer E-Ladestation kommen. Sie können damit aber auch überprüfen, ob Ihre bereits vorhandenen E-Ladestationen noch auf den neuesten Stand sind, oder ob es an der Zeit wäre in die Zukunft zu investieren.

Webinar: E-Ladestationen in Kombination mit PV-Anlagen

Kombilösungen von Photovoltaik und E-Ladestationen bieten sich an. Wie man das am besten umsetzt, was bezüglich Wirtschaftlichkeit zu beachten ist und welche Förderungen es gibt, können alle, die das Webinar mit der Österreichischen Energieagentur und komobile verpasst haben, nachlesen und nachschauen. Die klimaaktiv Expertinnen und Experte DI Wolfgang Strimitzer,  DI Monika Wagner und DI Nicole Hartl zeigen praxisnahe und lösungsorientiert, was bei der Umsetzung von E-Ladestationen in Kombination mit PV-Anlagen in Hotelbetrieben zu beachten ist. Dietlinde Oberklammer MA von komobile gibt einen Überblick über aktuelle Förderungen.

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ÖHV-Leitfaden

Aus dem Inhalt

Der Leitfaden liefert praktisches Wissen zum Thema E-Ladestationen für die Hotellerie - von der Planung über die Errichtung und den laufenden Betrieb bis hin zu Informationen zu aktuellen Förderangeboten.

Der Bau einer E-Ladestation ohne vorherige Auseinandersetzen mit diesem Thema, kann unter Umständen kostenintensiv und aufwändig werden. Der Leitfaden hilft daher bei der Investitionsentscheidung, indem die Entwicklung des Marktes und der der Technologie und alle wichtigen Begriffe beleuchtet und erklärt werden.

Rechtliche Einordnung des Betriebs von E-Ladestationen nach Energie- und Gewerberecht

In der Klarstellung des zuständigen Bundesministeriums im Jahr 2014 (damaliges BMWFW) wurde festgehalten, dass der gewerbsmäßige Betrieb einer E-Ladestation als freies Gewerbe in Form des Tankstellengewerbes gemäß § 157 GewO 1994 ausgeführt werden kann. Damit sind keine besonderen gewerberechtlichen Voraussetzungen – wie etwa eine spezielle Ausbildung und/oder Befähigung – für den Betrieb einer E-Ladestation notwendig. Stattdessen reicht es, die allgemeinen Voraussetzungen zu erfüllen: Unbescholtenheit, Volljährigkeit, österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR-Staatsbürgerschaft oder der Besitz einer entsprechenden gültigen Aufenthaltsbewilligung sowie eine Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde vorzunehmen. 

Die bisherigen Entscheidungen in den Ländern zeigen auch, dass die Errichtung und der Betrieb einer E-Ladestation grundsätzlich keiner gewerberechtlichen Bewilligungspflicht unterliegen. Dabei wird jedoch immer darauf hingewiesen, dass dies gilt, sofern nicht spezifische ungewöhnliche oder gefährliche örtliche Umstände oder spezifische ungewöhnliche Ausführungen auftreten, die für eine Genehmigungspflicht sprechen. Aus diesem Grund ist es dennoch zu empfehlen, die Gewerbebehörde im Zusammenhang mit dem Errichtungs- und Betriebsvorhaben zu kontaktieren und damit jeden Einzelfall zu prüfen.1

Verrechnet das Hotel den geladenen Strom gegen eine Gebühr an den Gast weiter, so wird er nicht Stromhändler im Sinne des ELWOG, sondern es kommt die Gewerbeordnung zur Anwendung. Den Ladestellenbetrieb kann er im Rahmen des § 32 Abs 1a GewO als Nebenrecht (keine eigene Anmeldung nötig) ausüben, wenn das Laden von Elektrofahrzeugen seiner Gäste die eigene Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzt und 30 Prozent seines Jahresgesamtumsatzes nicht übersteigt.²

Quellen- und Literaturverzeichnis
1 Frankl-Templ: Elektromobilität und Recht. Praxishandbuch. 2018
2 E-Mobilität im Tourismus, Leitfaden der WKÖ. URL: https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/elektromobilitaet-im-tourismus.pdf ; Stand 4.10.2022

Checkliste für die Realisierung

Anhand einer praktischen Checkliste können Sie alle notwendigen Schritte für die Errichtung einer E-Ladestation durchgehen: von der Bedarfsplanung zur Detailplanung und zum Bau bis hin zu Betrieb und Wartung ist alles, was man wissen und berücksichtigen sollte, übersichtlich zusammengefasst.

Kosten planen anhand von Berechnungsbeispielen

Als Hilfestellung für eine Investitionsentscheidung werden die einzelnen Kostenpositionen genau beleuchtet und erklärt. Dabei wird auch auf die Möglichkeit einer Auslagerung eingegangen und auf mögliche Einnahmen verwiesen. Im zweiten Schritt werdenzwei Beispiele mit konkreten Annahmen berechnet. Ziel ist es, dass jeder Hotelbetrieb anhand der Anforderungen und Voraussetzungen des eigenen Betriebs eine individuelle wirtschaftliche Abschätzung durchführen kann.

Machen Sie Ihre Hotelparkplätze zukunftsfit

Falls Sie bereits über eine Ladestation verfügen, hilft Ihnen der Leitfaden bei der Einschätzung, ob Sie bereits gut aufgestellt sind, oder ob es Optimierungsbedarf gibt. In diesem Zusammenhang ist es auch gut zu überprüfen, ob die Auslagerung an einen externen Anbieter eine Option wäre und wie gut sind Sie auf einen möglichen Ausbau in der Zukunft vorbereitets sind.

Besonders spannend sind in diesem Zusammenhang die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie eine Übersicht über Anbieter und Fördermöglichkeiten. Ergänzt wird der Leitfaden mit Erfahrungsberichten aus der Praxis - vom Vorreiter bei Ladeinfrastruktur mit über 30 Ladepunkten bis hin zum Betrieb mit einer einfachen Wallbox.

Ihre Ansprechpartnerin

DI Barbara Diallo-Strobl

DI Barbara Diallo-Strobl

Projekt- und Eventmanagement E-Mail senden +43 1 5330952-13

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