Zum Inhalt
Schluss mit anonymen Fake-Bewertungen!

Schluss mit anonymen Fake-Bewertungen!

Zeitgemäße Politik? Schaden abwenden? Unrecht beseitigen? All das ließe sich mit dem gesetzlichen Verbot anonymer Fake-Bewertungen verhindern. Und die Umsetzung kostet keinen Cent!

13. Februar 2024

Lesezeit: 

Noch dazu sind sich alle Parteien – siehe die Stellungnahmen aller Tourismussprecher:innen bzw. der Tourismus-Staatssekretärin dazu – in der Sache einig.

Es spricht also nichts gegen eine Lösung – außer parteipolitische Taktik. Wir fordern die Parteien daher auf, rasch zu einer Lösung zu kommen!


 

Die aktuellen Diskussionen in Italien und Österreich bestätigen, dass Bewertungsplattformen immer häufiger zweckentfremdet werden, um absichtlich unwahre Behauptungen anonym zu verbreiten – hier besteht Handlungsbedarf! Eine Klarnamenpflicht, wie sie auch im Österreichplan 2030 von Bundeskanzler Karl Nehammer vorgesehen ist, wäre hier eine wirkungsvolle Maßnahme, um Fake-Bewertungen im Internet entgegenzuwirken. Fake-Bewertungen sind gleich ein dreifaches Problem: Erstens schaden sie der Glaubwürdigkeit der Plattform, zweitens werden Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre geführt und drittens verursachen sie unfaire Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Betriebe. Mit einer Klarnamenpflicht könnte die Glaubwürdigkeit von Online-Bewertungen gestärkt werden. Das hilft auch den Konsumentinnen und Konsumenten, die von einem fairen und ehrlichen Qualitätswettbewerb profitieren.

Am zielführendsten erscheint eine europäische Lösung, wie sie Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky vorgeschlagen hat: Zunächst soll auf europäischer Ebene die Ausweitung des Digital Service Act angeregt werden. Dieser verpflichtet sehr große Online-Plattformen bereits dazu, gegen Fake-Accounts, Beleidigungen und andere Straftaten vorzugehen. Ähnliche Regelungen könnten auf bestimmte kleinere Bewertungsplattformen erstreckt werden. Parallel dazu müssten Konzepte entwickelt werden, bei denen User von Bewertungsplattformen zwar unter einem Nickname auftreten können, ihre tatsächliche Identität aber feststellbar bleibt. Hierzu könnten gängige Identifizierungstools (z.B. Video-ID Verfahren) oder digitale Identitätsausweise eingesetzt werden. Ich werde auch das Treffen der EU-Tourismusministerinnen und -minister von 19. bis 20. Februar für einen vertiefenden Austausch mit meiner italienischen Amtskollegin nutzen, wo derzeit ebenfalls Konzepte für eine Klarnamenpflicht auf Online-Plattformen erarbeitet werden.


 

Es ist klar, dass es hier ein Problem gibt. Auch das Gasthaus meiner Eltern war nach einer politischen Aktion davon betroffen. Wir dürfen der Branche aber keine Scheinlösungen vorgaukeln, die nicht umgesetzt werden können.

Eine Klarnamenpflicht ist auch in der Vergangenheit schon an Höchstgerichten gescheitert. Sie ist der falsche Weg, um Hass- und Desinformationskampagnen auszuhebeln. Wir sollten uns auf Lösungen konzentrieren, die umsetzbar sind und keine Schnellschüsse fordern, die massive Auswirkungen hätten ohne das Problem zu lösen.

Wir brauchen echte Lösungen und das heißt in erster Linie müssen die Plattformen in die Pflicht genommen werden. Um effektiv dagegen vorzugehen, müssen Plattformen dazu verpflichtet werden, technische Lösungen umzusetzen, wie unter anderem verifizierte Bewertungen sowie Hürden gegen Massen-Fake-Bewertungen bei klar erkennbaren Kampagnen.

Gerade bei Hotelbuchungen wäre es ein gangbarer Weg, wenn Plattformen die Bewertungen nur noch für verifizierte Nutzer:innen zulassen, also nur bei Vertragserfüllung, nach einer Nächtigung. Auch bei Gasthausbesuchen, kann sicher eine brauchbare Lösung gefunden werden, die den betroffenen Gastronomen im Vergleich zu einer Klarnamenpflicht auch wirklich etwas bringt. Klar ist, wir müssen innerhalb des Rechtsrahmens echte, schnelle Lösungen finden und keine Scheinlösungen.


 

Ich kann den Wunsch der Gastronomie und Hotellerie nach besserem Schutz vor absichtlich negativen oder rufschädigenden Online-Bewertungen nachvollziehen. Schon öfters haben mir UnternehmerInnen erzählt, dass von ihnen unter Androhung schlechter Kritiken Gratisleistungen verlangt wurden. Ich bin für jede tatsächliche Verbesserung, warne aber davor, sich von markigen Überschriften wie der „Klarnamenpflicht“ in die Irre führen zu lassen. Der Teufel steckt bei dieser Materie im Detail, und wir warten, wie bei vielen anderen Themen, auf einen konkreten Gesetzesvorschlag der Regierung. Dieser muss natürlich mit der DSGVO konform gehen und vor dem EuGH standhalten.

Die EU hat mit dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act zwei wirkmächtige Instrumente geschaffen, die die Sicherheit und die Grundrechte aller NutzerInnen schützt und den Internet-ServiceanbieterInnen umfangreiche Verhaltensvorschriften auferlegt. Besonders großen Plattformen, wie jenen, die für die Tourismusbranche entscheidend sind, werden sogar noch schärfere Auflagen erteilt. Der Digital Services Act tritt mit 17.2.2024 EU-weit in Kraft. Wir müssen damit die Bewertungsplattformen direkt in die Pflicht nehmen, die Foren zu moderieren, auf die Netiquette zu achten und verantwortungsvoll mit den AnbieterInnen von Tourismus- und Freizeitaktivitäten umzugehen. Dazu zählt, absichtlich negative Beurteilungen proaktiv zu prüfen, nachzufragen und diese gegebenenfalls auch wieder zu löschen. Wenn wir hier national noch eine über die neuen strengen EU-Regeln hinausgehende Verbesserung für KonsumentInnen und DienstleistungsanbieterInnen erzielen können, dann bin ich natürlich dafür.


 

Die seit kurzem im Raum stehende Klarnamenpflicht ist leider nicht mehr als eine ÖVP-Schlagzeile, denn eine solche würde unsere Tourismusbetrieben weder vor Missbrauch von Bewertungsmöglichkeiten noch vor Fake-Bewertungen schützen.
 
Schon jetzt hätten die Plattformen, auf denen Bewertungen vorgenommen werden, die Verantwortung und auch die Möglichkeit, allfällige Fake-Bewertungen zu überprüfen und gegen derartige Fake-Bewertungen bzw. den Missbrauch von Bewertungstools vorzugehen. Jedoch passiert das nicht. Es liegt somit an der Bundesregierung, die Plattformen bei den Bewertungen in Verantwortung zu nehmen. Denn nur so wird man einen allfälligen Missbrauch auf Bewertungsplattformen in den Griff bekommen. Da ist die Regierung säumig!


 

Klarnamenpflicht

Fakt ist, dass Gewerbetreibende bis dato kaum eine Chance haben, sich gegen Fake-Bewertungen im Internet zu wehren. Ich weiß, wovon ich spreche, führe ich doch selbst seit geraumer Zeit einen Rechtsstreit betreffend der Löschung eines Kommentars auf Tripadvisor. Wenn Bewertungen ganz offensichtlich und nachweislich falsch sind und damit einzig aus Gründen der absichtlichen Geschäftsschädigung des Unternehmens hinterlassen wurden, hat man als Gewerbetreibender dennoch keinerlei Handhabe. Verständlich also, dass der Vorstoß der Regierung in Italien, anonyme Online-Bewertungen künftig verbieten zu wollen, auch hierzulande auf offene Ohren stößt.

Ich kann jeder und jedem, der oder die den Weg der Beschwerde gehen möchte, nur einen langen Atem wünschen. In meinem Fall wurde durch meinen Rechtsanwalt Wolfram Proksch eine Beschwerde gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde eingebracht. Diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht in zweiter Instanz abgelehnt, wogegen eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben wurde. Und dort ist diese nun seit sage und schreibe eineinhalb Jahren anhängig. Trotzdem wir also eindeutig belegen können, dass es sich bei dem betreffenden Eintrag um einen sachlich unbegründeten und persönlichen Angriff eines Users handelt, der nicht einmal am Seehof übernachtet hat, weigert sich die Plattform, diesen Eintrag zu löschen.

Wir alle wissen, dass Bewertungsplattformen enorm an Bedeutung gewinnen. Solange es keinerlei Authentifizierung des kommentierenden Users bedarf, kann hier ungehindert und gezielt Rufmord betrieben werden. Und genau deshalb ist dieses Thema von absoluter politischer Dringlichkeit.

Einzelne Bewertungsplattformen – wie z.B. booking.com – lassen nur noch tatsächliche Gästebewertungen zu, wohingegen bei Tripadvisor jeder registrierte User ohne jeglichen Nachweis darüber, ob er das Lokal jemals betreten oder in dem Hotel jemals genächtigt hat, nach Lust und Laune bewerten kann.

Es darf nicht sein, dass eine US-Plattform ihre leeren Seiten mit unrichtigen und geschäftsschädigenden Einträgen füllt und dann für diese Einträge nicht einmal die Verantwortung übernimmt. Wir Betriebe arbeiten jahrelang rund um die Uhr daran, eine Reputation aufzubauen, die dann von feindseligen, verleumderischen Einträgen zerstört und beschädigt wird.

 

Nachweis einer tatsächlichen Konsumation zur Vorbeugung von Fake-Bewertungen

Eine effektive Lösung ohne großen Aufwand oder notwendige Gesetzesänderungen wäre also, dass sich Userinnen und User auf den jeweiligen Plattformen „eindeutig identifizieren“ müssen, beispielsweise durch die Vorlage einer Rechnung/eines Beleges und Nachweis des Datums des Besuchs (Stichwort „verifizierter Kauf“). Gleichzeitig müssen auch die Plattform-Betreiber verstärkt in die Pflicht genommen werden, indem diese garantieren müssen, dass nur Bewertungen von tatsächlichen Kunden des jeweiligen Betriebes abgegeben werden können. Ähnlich wie bei anstößigen oder aufhetzenden Inhalten ist eine Verpflichtung zur Löschung von Einträgen zu prüfen, die bestimmte Standards nicht erfüllen. Und zwar binnen einer gewissen zeitlich vorgeschriebenen Frist.

Wesentlich wäre zudem, dass alle Maßnahmen gegen Fake-Bewertungen EU-weit getroffen und gegen die oft weltweit tätigen Plattform-Konzerne durchgesetzt werden.


Info:

Seit vielen Jahren schaden unbegründete negative Online-Bewertungen unter dem Deckmantel der Anonymität vielen Hotels: Weil sie auf Buchungsplattformen grundlos nach hinten rutschen. Wer weiter vor will, muss zahlen: ein Geschäftsmodell. Den Plattformen sind Zehntausende anonyme Bewertungen – und seien sie noch so falsch – lieber als ein paar Hundert ehrliche, an denen sich potenzielle Gäste tatsächlich orientieren können. Die ÖHV engagiert sich massiv gegen diesen Missstand.

Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.