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Energiekostenzuschuss 2
Aktuell, Teuerung

Energiekostenzuschuss 2

Beginnend mit 02. April 2024 wird über einen Zeitraum von 3 Wochen jedes zur Abrechnung berechtigte Unternehmen per E-Mail über den individuellen Abrechnungszeitraum verständigt. Zwischen dieser Verständigung und dem Beginn der Abrechnungsmöglichkeit liegen mindestens 7 Kalendertage. Der Zeitraum für die Abrechnung beträgt mindestens 4 Wochen. Die ersten Zeitfenster starten am 15. April 2024 und die letzten Zeitfenster enden spätestens am 06. Juni 2024.

10. April 2024

Richtlinie EKZ2

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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