Arbeitszeit und Arbeitsruhe für leitende Arbeitnehmer:innen und Familienangehörige
Unsere Arbeitsrechtsexperte Dr. Günther Steinlechner erklärt das Thema anhand von Beispielen. (Stand November 2023)
Leitende Angestellte und nahe Familienangehörige, die im Betrieb arbeiten, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen weder dem Arbeitszeitgesetz noch dem Arbeitsruhegesetz. Damit sind sie nicht verpflichtet, sich an die Höchstgrenzen der Arbeitszeit, die tägliche Ruhezeit, die wöchentliche Ruhezeit und die Ruhepause zu halten.
Die bestimmten Voraussetzungen bzw. Ausnahmen beleuchten wir in diesem Artikel näher:
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