Zum Inhalt
Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe

Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe

Am 30.04. präsentierten die Sozialpartner in einer Pressekonferenz den neuen Lohn- und Gehaltsabschluss für 2024 und 2025 sowie einen neuen Rahmenkollektivvertrag für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe ab 01.11.2024. Lohn- und Gehaltstabellen für die Bundesländer gibt es noch nicht.

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

KV 2024/25

  • Lohn- und Gehaltstabellen für die Bundesländer soll es bis Mitte Mai geben. Den ausformulierten neuen Rahmen-KV ab 01.11.2024 ergänzen wir hier, sobald er vorliegt.

Der Kollektivvertrag regelt viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, welche nicht in Gesetzen geregelt sind, wie z.B. Mindestgehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, usw.

Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden, außer die Kollektivverträge erlauben dies ausdrücklich.

Lohn- und Gehaltsabschluss 2024/25

  • Kollektivvertragliche Löhne und Gehälter steigen per 01. Mai 2024 um durchschnittlich 6 % und per 01. November um weitere 2 %. Lohn- und Gehaltstabellen für die Bundesländer solles spätestens Mitte Mai geben.
  • Zudem wurde für 2025 vereinbart, dass Löhne und Gehälter durchschnittlich um die Jahresinflation 2024 + 1% angehoben werden. Der Mindestlohn für Hilfskräfte beträgt ab 01. Mai 2025 dann 2.000 Euro brutto.
  • Lehrlingseinkommen
    - 1. Lehrjahr: 1.000 Euro (ab 01.05.2025: 1.050 Euro)
    - 2. Lehrjahr: 1.120 Euro (ab 01.05.2025: 1.180 Euro)
    - 3. Lehrjahr: 1.320 Euro (ab 01.05.2025: 1.400 Euro)
    - 4. Lehrjahr: 1.420 Euro (ab 01.05.2025: 1.500 Euro)

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

Aktueller Status

Das ist Ihr aktueller Status

Abmelden

E-Mail Adresse : team@oehv.at


Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?

Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!

Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.