Energieabgabenvergütung
Bis für das Kalenderjahr 2010, konnten auch Dienstleistungsunternehmen wie Hotels die
Vergütung bereits bezahlter Energieabgaben 5 Jahre rückwirkend beim Finanzamt
beantragen. Davon profitieren vor allem energieintensive Hotels, etwa mit Schwimmbad, Sauna, Wellnessbereich oder Klimaanlage.